Leistungen zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach §62 AsylG Referenznummer der Bekanntmachung: BaPa-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Esplanade 29
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Postanschrift: Leopoldstraße 244
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Juliane Bauer
E-Mail:
Telefon: +49 8992989710
Fax: +49 8992989709
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bp-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach §62 AsylG
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt einen externen Dienstleister mit bei der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AslyG i.V.m. Ziffern 1 ff. der Gesundheitsuntersuchungsverwaltungsvorschrift (GesUVV) für Asylbewerber zu beauftragen.
Personal zur Durchführung der erforderlichen Untersuchen nach §62 AsylG sowie sonstige Nebenleistungen
Inhalt des Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach § 62 AsylG:
1. Zurverfügungstellung von medizinischem, ärztlichem Personal (Los 1)
2. Zurverfügungstellung noch nicht medizinischem Assistenzpersonal (Los 1)
3. Röntgenuntersuchungen (Los 1)
4. Transport zu den Röntgenuntersuchungen (Los 2)
Jeweils nach den konkreten Vorgaben der Leistungsbeschreibung und nach § 62 AsylG.
Optionale Verlängerungen:
- 1.01.2025 - 31.12.2025
- 1.01.2026 - 31.12.2026
-1.01.2027 - 31.12.2027
-1.01.2028 - 31.12.2028
-1.01.2029 - 30.09.2029
Optionale Verlängerungen:
- 1.01.2025 - 31.12.2025
- 1.01.2026 - 31.12.2026
-1.01.2027 - 31.12.2027
-1.01.2028 - 31.12.2028
-1.01.2029 - 30.09.2029
Personentransport
Inhalt des Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nach § 62 AsylG:
1. Zurverfügungstellung von medizinischem, ärztlichem Personal (Los 1)
2. Zurverfügungstellung noch nicht medizinischem Assistenzpersonal (Los 1)
3. Röntgenuntersuchungen (Los 1)
4. Transport zu den Röntgenuntersuchungen (Los 2)
Jeweils nach den konkreten Vorgaben der Leistungsbeschreibung und nach § 62 AsylG.
Optionale Verlängerungen:
- 1.01.2025 - 31.12.2025
- 1.01.2026 - 31.12.2026
-1.01.2027 - 31.12.2027
-1.01.2028 - 31.12.2028
-1.01.2029 - 30.09.2029
Optionale Verlängerungen:
- 1.01.2025 - 31.12.2025
- 1.01.2026 - 31.12.2026
-1.01.2027 - 31.12.2027
-1.01.2028 - 31.12.2028
-1.01.2029 - 30.09.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1891ab2e6a7-6d301ee9e7cba0f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1891ab2e6a7-6d301ee9e7cba0f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1891ab2e6a7-6d301ee9e7cba0f8
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevor- schriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be- kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf- traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.