Beschaffung von IT-Ausstattung und mobilen Endgeräten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herrnstraße 3
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Julia Kellner
E-Mail:
Telefon: +49 93138666000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.caritas-wuerzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Ausstattung und mobilen Endgeräten
In dieser Ausschreibung wurden in einem Los für die Erweiterung der IT-Ausstattung im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule Bayern (dbir)" für 9 Schulen PCs, Monitore und mobile Endgeräte inkl. Zubehör beschafft.
Würzburg
In dieser Ausschreibung wurden in einem Los für die Erweiterung der IT-Ausstattung im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule Bayern (dbir)" für 9 Schulen PCs, Monitore und mobile Endgeräte inkl. Zubehör beschafft.
Der Auftraggeber hat sich den Zuschlag auf das Erstangebot vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von IT-Ausstattung und mobilen Endgeräten
Postanschrift: John-Skilton-Straße 1
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9314976410
Internet-Adresse: https://www.bechtle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme
rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.