4702 Schwimmbecken Sportpark Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-03 FA5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greflingerstraße 26
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
4702 Schwimmbecken Sportpark Ost
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Schwimmbecken zu vergeben:
- Baustelleneinrichtung, Werk- und Montageplanung
- Stahlbauarbeiten zur Errichtung von Schwimm- und Badebecken aus Edelstahl Rostfrei
Regensburger Osten, Areal der Prinz-Leopold-Kaserne an der Zeißstraße
Im Kasernenviertel im Osten Regensburgs liegt das Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne. Hier plant das Stadtwerk Regensburg den Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades.
Dabei sind, mit dieser Ausschreibung Arbeiten im Zusammenhang mit Schwimmbecken zu vergeben:
- Baustelleneinrichtung, Werk- und Montageplanung
- Stahlbauarbeiten zur Errichtung von Schwimm- und Badebecken aus Edelstahl Rostfrei
Ausführungsfristen:
Beginn Montage: 08. Januar 2024
Fertigstellung: 20. Dezember 2024
Zwischentermine: siehe Ausschreibungsunterlagen
Diese Ausschreibung / Gewerk ist Teil der festgelegten 80/20 Aufteilung für das Projekt Sportpark Ost (SPO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Im Heidach 27
Ort: Kressbronn
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).