Aufgaben eines Grünpflegeunternehmers für den Gemeindefriedhof Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Köglweg 3
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1605357350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufgaben eines Grünpflegeunternehmers für den Gemeindefriedhof
Aufgaben eines Grünpflegeunternehmers für den Gemeindefriedhof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Unternehmer unterbreitet der Gemeinde das Angebot über den Abschluss des Vertrages über die Aufgaben eines Grünpflegeunternehmens für den Gemeinde-friedhof Taufkirchen inkl. der Verwertung des Mähgutes
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2024 für die Dauer von einem Jahr bis zum 31.12.2024 geschlossen, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland / Handwerkskammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.