Lieferung von Erdgas incl. Netznutzung für diverse Abnahmestellen im Landkreis Cham Referenznummer der Bekanntmachung: G/AB931
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rachelstraße 6
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 997178276
Fax: +49 9971845276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas incl. Netznutzung für diverse Abnahmestellen im Landkreis Cham
Lieferung von Erdgas incl. Netznutzung für diverse Abnahmestellen im Landkreis Cham (13 Objekte mit Jahresverbrauch von ca. 3,1 Mio. kWh; Laufzeit 01.01.24 bis 31.12.26)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Erdgas incl. Netznutzung für diverse Abnahmestellen im Landkreis Cham (13 Objekte mit Jahresverbrauch von ca. 3,1 Mio. kWh; Laufzeit des Liefervertrages 01.01.24 bis 31.12.26)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Ausschreibungsunterlagen, Vordruck L 124
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Vorinformation zur Verkürzung der Angebotsfrist wurde auf der Plattform TED-EU veröffentlicht, um Angebote möglichst zügig zu erhalten. Für potenzielle Bieter ist erfahrungsgemäß bei einem Gasliefervertrag eine verkürzte Angebotsfrist unproblematisch, da der jeweils aktuelle Energiepreis das einzige bei Angebotserstellung maßgebliche Kriterium ist.
Am 24.07.2023 um 08.00 Uhr werden die ausschließlich elektronisch abzugebenden Angebote durch Franz Simeth, LRA Cham (ausschreibende Stelle), geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.