Sammlung und Transport von Restmüll / Bioabfälle / Sperrmüll / Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Ort: Baierbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1605357350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baierbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport von Restmüll / Bioabfälle / Sperrmüll / Altpapier
Sammlung und Transport von Restmüll / Bioabfälle / Sperrmüll / Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sammlung und Transport von Restmüll / Bioabfälle / Sperrmüll / Altpapier
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2024 für die Dauer von zunächst 2 Jahren und drei Monaten geschlossen (31.03.2026). Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 30.09. jedes Jahr (frühestens zum 30.09.2025) schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.