ICP-DRIE Ätzanlage für das HLL Referenznummer der Bekanntmachung: VV-17-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Ring 6
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des Max-Planck-Instituts für Physik
E-Mail:
Telefon: +49 8932354-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hll.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ICP-DRIE Ätzanlage für das HLL
Anschaffung einer dedizierten und spezialisierten Trockenätzanlage mit induktiv gekoppeltem Plasma zum tiefen Silizium ätzen (ICP-DRIE)
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft
Isarauenweg
85748 Garching bei München
Anschaffung einer dedizierten und spezialisierten Trockenätzanlage mit induktiv gekoppeltem Plasma zum tiefen Silizium ätzen (ICP-DRIE)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Alleinstellungsmerkmal wegen Patenten, die nicht weiter lizensiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Telefon: +49 6122-937-161
Fax: +49 6122-937-175
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.