Öffnen und Schließen 39 U-Bahnhöfe der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: VAG_2023_Schließdienst_UBhf
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911802-58446
Fax: +49 911802-88-58446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffnen und Schließen 39 U-Bahnhöfe der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg
Öffnen und Schließen 39 U-Bahnhöfe vor Betriebsbeginn bzw. nach Betriebsschluss
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Öffnen und Schließen 39 U-Bahnhöfe der VAG Nürnberg vor Betriebsbeginn bzw. nach Betriebsende.
zweimal je ein Jahr oder einmal zwei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
1.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 3 %)
1.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 3 %)
1.4 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. der im Vertrag geforderten Schadenssummen (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden De-ckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 4 %)
2.1 Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 6 %)
2.2 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abga-ben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat
(Gewichtung 4 %)
2.3 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unter-nehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 4 %)
2.4 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 4 %)
3.1 Zwei Referenzen mit der Leistungsanforderung vergleichbare und zur Zufriedenheit des
Auftraggebers ausgeführte Leistungen. Abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Auftragsbeginn sein. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wur-den/werden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum.
(Gewichtung zweimal 35 % = 70 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Zwischenwertung linear absteigend zum Höchstwert der besten Referenz eines Unternehmens)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nachweis-/Erklärungsführung gilt auch für den Bieter, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmers bedient.
Alle unten stehenden geforderten Angaben beziehen sich stets auf das Unternehmen des Bewerbers bzw. für Eignungsanleihen bei Einsatz von Nachunternehmen.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf den Namen des Unternehmens des Bewerbers zu erbringen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dies im Teilnahmewettbewerb bereits durch die Bewerbergemeinschaft kenntlich zu machen und unser Formblatt "VI. Bietergemeinschaft" im Rahmen der Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ausgefüllt zu übersenden.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.