31 Badetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 418110_11-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
31 Badetechnische Anlagen
Im Rahmen des Sonderförderprogramms Schwimmbadsanierung (SPSF) werden Investitionen für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung des Jordan Badeparks in Kaufbeuren getätigt. Insgesamt werden Maßnahmen am Hallenbad und im Freibadbereich durchgeführt. Erneuert werden einerseits die technischen Bereiche, wie die Badewasseraufbereitung mit den Filteranlagen, die Lüftungsanlagen und Sanitäranlagen, andererseits werden die bestehenden Räumlichkeiten, wie Schwimmhalle mit Umkleidebereichen und Sanitärräumen sowie die Personalbereiche modernisiert. Fassadenteile und das Dach der Schwimmhalle und des Rutschenbauwerks werden erneuert, die Schwimmbecken erhalten eine neue Edelstahlauskleidung.
Die Belange des Brandschutzes werden technisch auf neuesten Stand gebracht. Eine neues Schwimmmeisteraufsichtsgebäude ist im Freibad vorgesehen.
6 Anschwemmfilter
6 Beckenkreisläufe
Chlorgasanlage mit 10 angeschlossenen Flaschen
Erneuerung Beckenwassererwärmung je Kreislauf
ca. 700 m PE Verrohrung mit Formstücke
ca. 400 m PVC Verrohrung mit Formstücke
ca. 140 Stück Absperreinrichtungen
Zentrale pH Dosierstation
Spülwasseraufbereitungsanlage Typ 3
Auskleidung Spülwasserspeicher mit PP-Platten
Umschaltbarer Aktivkohlefilter für den Bereich Hallenbad
UV-Desinfektionsanlagen für den Bereich Hallenbad
Umrüstung best. Mess- und Regeltechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
31 Badetechnische Anlagen
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland