Wartung von raumlufttechnischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MK000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vöttinger Straße 38
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaiser, Michaela
E-Mail:
Telefon: +49 81618640-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von raumlufttechnischen Anlagen
Leistungsgegenstand sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen und Einrichtungen raumlufttechnischer Anlagen (Lüftungstechnik).
Die zu erbringende Leistung umfasst die Inspektion und Wartung von momentan 42 RLT-Anlagen, die Inspektion und Wartung von 497 Brandschutzklappen in den genannten RLT-Anlagen, die Inspektion und Wartung von 118 Gewächshausklimageräten und die Reinigung und Hygieneinspektion von 10 RLT-Anlagen auf dem Gelände der LfL sowie die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reinigung und Desinfektion dieser Anlagen.
Leistungsgegenstand sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen und Einrichtungen raumlufttechnischer Anlagen (Lüftungstechnik).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung von raumlufttechnischen Anlagen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union