Neubau Feuerwehrgerätehaus FF-Haunstetten, Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 22 023 06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Augsburg - Zentralstelle Vergabewesen
E-Mail:
Telefon: +49 8213244654
Fax: +49 8213243084
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus FF-Haunstetten, Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Haunstetten. Der Neubau erfolgt am bisherigen Standort. Der Abriss des Bestandsgebäudes und das Interimsgebäude sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in einem einstufigen, offenen Verfahren.
Augsburg-Haunstetten
Die Stadt Augsburg plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Haunstetten. Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Vergabe erfolgt in einem einstufigen, offenen Verfahren.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Es gibt eine bereits genehmigte Bauvoranfrage. Die darin erarbeiteten Unterlagen werden allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Die Planung beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Mind. 9 Fahrzeugstellplätze
- Schlauchwäsche
- Umkleiden/Sanitärbereiche
- Schulungssaal
- Büroflächen
- Räume für Spielmannszug und Jugendarbeit
- Küche inkl. Aufenthalt
- Versch. Lagerflächen
- Übungsfläche
- ca. 2750 m2 Geschossfläche
- Grundstücksgröße ca. 5550 m2
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang März 2023. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragserteilung. Der Baubeginn soll im März 2024 erfolgen. Die Fertigstellung ist bis Ende Dezember 2026 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 39 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen/Eignungsnachweise und Angebote können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, den Teilnahmeunterlagen beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis/das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis/Angebot abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis/Angebot abgegeben wird.
Der neue Eignungsnachweis/das Angebot muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis/Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis/Angebot unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland