Frei- und Verkehrsanlagen (Neubau) Referenznummer der Bekanntmachung: KB.6010.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 893068-5950
Fax: +49 893068-5951
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Frei- und Verkehrsanlagen (Neubau)
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
Frei- und Verkehrsanlagen Neubau
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Herrichten, Erschließen
- Herrichten Gelände ca. 1.500m2
- Boden lösen, entsorgen ca. 1.300m3
- Grabenaushub/ Bodenaushub, ca. 300m3
Befestigte Fläche
- Einfassungen und Zeiler, ca. 600m
- Rasenfugenpflaster, ca. 150m2
- Betonpflaster, ca. 650m2
- Asphaltbelag, ca. 2.300m2
Baukonstruktionen
- Zaunarbeiten, ca. 200lfm
- Absturzsicherung Seilsystem, ca. 210lfm
- Mauerscheiben, ca. 70lfm
- Blockstufen, ca 40lfm
Technische Anlagen
- Oberflächenentwässerung
- Gitterroste
Einbauten/Ausstattung
- Ausstattung allgemein
- Raucherunterstand
- Artenschutzturm
Pflanz- und Saatflächen
- Baumpflanzung, ca. 75Stk
- Vegetationsflächen ca. 2.500m2
- Rasenflächen ca. 5.300m2
- Fertigstellungspflegearbeiten
Entwicklungspflegearbeiten
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Entwicklungspflegearbeiten 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frei- und Verkehrsanlagen (Neubau)
Postanschrift: Johann-G.-Gutenberg Str. 33
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326G29
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.