ex post: Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt Referenznummer der Bekanntmachung: 147-22c
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: www.landkreis-aschaffenburg.de
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post: Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt
Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt des Landkreises Aschaffenburg
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Beschaffung einer Fachanwendung für das Personalamt des Landkreises Aschaffenburg. Dort werden aktuell rund 850 Personalab-rechnungsfälle regelmäßig verwaltet. Auftragsgegenstand sind neben der Überlassung der Software deren Implementierung in IT und Geschäftsbetrieb des Auftraggebers (einschließlich Inbetriebsetzung), die Migration von Altdatenbeständen und die Schulung der von der Neueinführung der Fachanwendung betroffenen Beschäftigten des Auftraggebers. Der Betrieb der Fachanwendung (Hosting) kann im Rechenzentrum des Auftraggebers erfolgen. Möglich ist auch ein Hosting auf eigenen Servern des Auftragnehmers.
Von der Bekanntgabe des Wertes der Beschaffung wird im Hinblick auf berechtigte geschäftliche Interessen abgesehen, § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierung und Betrieb der Fachanwendung
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6G0F
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Fax: +49 0981-531837
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.