Beschaffung und Implementierung eines Patientenportalsystems für das Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000049-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113985708
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Implementierung eines Patientenportalsystems für das Klinikum Nürnberg
Lieferung und Bereitstellung eines Patientenportalsystems inklusive Integration mit dem klinischen KIS-System, Individualanpassungen, Schulungen und Hosting-Dienstleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Nürnberg (nachfolgend „KN“) beabsichtigt die Beschaffung eines klinikweiten Patientenportals. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 2 (Patientenportale; §19 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 KHSFV) als Maßnahme im Rahmen des aktuellen Programms im KHZG umgesetzt.
Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Einrichtung eines Patientenportals für ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement für das Klinikum Nürnberg und die Patient*innen des KN. Mit der Einführung des Patientenportals soll eine signifikante Reduktion der bisherigen Kommunikations- und Administrationsaufwände für Patient*'innen sowie Mitarbeiter*innen und eine deutliche Verbesserung im Informationsaustausch erreicht werden.
Die aktuellen Prozesse und Abläufe in der Kommunikation mit Patient*innen, die Koordination vor einem Aufenthalt und die zusätzlich anfallenden administrativen Aufwendungen sind personalintensiv, eine Herausforderung für die Mitarbeitenden und eine zusätzliche Belastung für alle Patient*innen. Sowohl für Patient*innen als auch für das Klinikum Nürnberg ist es ein wichtiger Mehrwert, behandlungsrelevante Dokumente der Klinik vorab bereitzustellen. Aktuell können Patient*innen relevante Verträge und Aufklärungsbögen erst zu Beginn des klinischen Aufenthaltes innerhalb der Klinik ausfüllen. Des Weiteren können sowohl vor, während und nach dem Aufenthalt Doppeldokumentationen und unnötige Wartezeiten durch ineffiziente Informationsstrukturen und fehlende digitale Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Patient*innen und dem Klinikum entstehen.
Das vorliegende Vorhaben hat als Ziel, für das Klinikum Nürnberg ein patientenorientiertes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Information, Anamnese, Aufklärung, sowie zum digitalen Informationsaustausch von relevanten Pflege- und Behandlungsunterlagen zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann. Durch die Implementierung eines Patientenportals und die Integration eines Online-Terminmanagements soll bis 2024 eine sektorenübergreifende Digitalisierung insbesondere der Bereiche Aufnahmemanagement und Behandungsmanagement erfolgen.
Ziel des Vorhabens ist es, eine nahtlose digitale Patient Journey verbunden mit einem positiven Nutzenerlebnis zu etablieren, Mehrwert für den Versorgungsauftrag zu schaffen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Zur Erfüllung der Anforderungen aus der Förderrichtlinie soll der Aufbau einer Online-Terminbuchung erfolgen, um Patient*innen die Möglichkeit zu geben, frühzeitig an der Behandlung teilzuhaben, z.B. durch das anwenderfreundliche Ausfüllen von Fragebögen für die digitale Anamnese oder die Bereitstellung von Befunden und Aufklärungsvideos. Patient*innen (sowie Leistungserbringer außerhalb der TI) sollen zudem auch relevante Unterlagen im Vorfeld zur Verfügung stellen können.
Der Patient*innen soll während der Behandlung die Orientierung im Klinikum vereinfacht und Antworten auf Fragen zu ihrem Krankenhausaufenthalt durch digitale Angebote gegeben werden. Mitarbeiter*innen soll ermöglicht werden, mit den Patient*innen digital in Kontakt zu treten, um ggf. Voranamnesen und Entscheidungen zur Triagierung zu konkretisieren, Erinnerungen zu Untersuchungsterminen zu geben oder Aufklärungsunterlagen bereitzustellen.
Über die Interoperabilität der Plattform sollen unter Berücksichtigung der Telematikinfrastruktur alle weiteren Behandler und Akteure informationsseitig vernetzt werden. Dafür wird das KN die Vorgaben und Konzepte der gematik berücksichtigen und Schnittstellen auf der Basis von HL7 FHIR inklusive anerkannter Interoperabilitäts-Standards bereitstellen. Eine auf diesen Standards beruhende Integration mit dem bestehenden KIS ist ein zentraler strategischer Bestandteil, um Informationsverluste zu vermeiden und Daten aus der Versorgung am Klinikum zeitnah und medienbruchfrei für die Prozesse an den Standorten zur Verfügung zu stellen. Der Schutz dieser hochsensiblen Daten der Patient*innen hat dabei für das Klinikum Nürnberg höchste Priorität.
Das Vorhaben soll nach Beauftragung bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.
Weitere Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen finden sich in den Vertragsunterlagen, d.h. dem Leistungsverzeichnis (LV) und den Vertragsentwürfen.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen seit 2020. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren (ab 01.01.2020 bis 31.12.2022) noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet. Alle Referenzen müssen Referenzen mit der Entwicklung oder Implementierung von Patientenportalfunktionalitäten sein.
• Mindestens eine der Referenzen muss ein Maximalversorger (oder eine Universitätsklinik sein). Findet sich in den Referenzen kein Maximalversorger oder Universitätsklinik führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
• Mindestens eine der Referenzen muss die Integration in i.s.h.med beinhalten (Aktuell betriebenes KIS/KAS am Klinikum Nürnberg). Findet sich in den Referenzen keine Integration zum i.s.h.med führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auftragnehmer gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Fördermittel nach dem KHZG (Krankenhauszukunftsfonds)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
- Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
- Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
- Gefordert wird eine Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro sowie für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro besteht bzw. bestehen wird. Die Deckungssumme ist über die gesamte Vertragslaufzeit je Schadensfall uneingeschränkt erhalten. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen .Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Betriebs bzw. Industriehaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, für Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro sowie für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] Euro besteht bzw. bestehen wird. Die Deckungssumme ist über die gesamte Vertragslaufzeit je Schadensfall uneingeschränkt erhalten. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen seit 2020. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren (ab 01.01.2020 bis 31.12.2022) noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet.
Alle Referenzen müssen Referenzen mit der Entwicklung oder Implementierung von Patientenportalfunktionalitäten sein.
• Mindestens eine der Referenzen muss ein Maximalversorger (oder eine Universitätsklinik sein). Findet sich in den Referenzen kein Maximalversorger oder Universitätsklinik führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
• Mindestens eine der Referenzen muss die Integration in i.s.h.med beinhalten (Aktuell betriebenes KIS/KAS am Klinikum Nürnberg). Findet sich in den Referenzen keine Integration zum i.s.h.med führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche. Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben notwendig: -Bettenanzahl -Versorgungsstufe -Start Produktivbetrieb -IT-Infrastruktur -Art der erbrachten Leistung (Integration / Anbindung von Subsystemen; Datenmigration / Übernahme von Altdaten; Schulungen, Projektmanagement) -Datenschutz -Anbindung MVZ -Kurzbeschreibung
Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen seit 2020. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren (ab 01.01.2020 bis 31.12.2022) noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht gewertet.
Alle Referenzen müssen Referenzen mit der Entwicklung oder Implementierung von Patientenportalfunktionalitäten sein.
• Mindestens eine der Referenzen muss ein Maximalversorger (oder eine Universitätsklinik sein). Findet sich in den Referenzen kein Maximalversorger oder Universitätsklinik führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
• Mindestens eine der Referenzen muss die Integration in i.s.h.med beinhalten (Aktuell betriebenes KIS/KAS am Klinikum Nürnberg). Findet sich in den Referenzen keine Integration zum i.s.h.med führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche. Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers sowie die technischen Spezifikationen des Produkts im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben notwendig: -Bettenanzahl -Versorgungsstufe -Start Produktivbetrieb -IT-Infrastruktur -Art der erbrachten Leistung (Integration / Anbindung von Subsystemen; Datenmigration / Übernahme von Altdaten; Schulungen, Projektmanagement) -Datenschutz -Anbindung MVZ -Kurzbeschreibung
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
- Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
- Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
- Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
- Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.