"Brückenschlag in die Parkstadt Donauwörth", Realisierungswettbewerb für Freiraum, Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausgasse 1
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Donauwörth
E-Mail:
Telefon: +49 9067890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donauwoerth.de
Postanschrift: Huttenstr. 4
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marek Stadthaus, Melanie Römer
E-Mail:
Telefon: +49 93179407780
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Brückenschlag in die Parkstadt Donauwörth", Realisierungswettbewerb für Freiraum, Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung
Im Osten der Stadt Donauwörth entsteht in den kommenden Jahren das neue Alfred-Delp-Quartier. Mit dem neuen Wohngebiet wird die Einwohnerzahl um ca. 10 % zunehmen. Um den Autoverkehr in der Stadt zu mindern, soll die Verbindung zwischen der Altstadt und dem neuen Quartier für Fahrradfahrer möglichst attraktiv gestaltet werden. Eine große Hürde stellt die Überwindung des Hangs aus dem Donautal hinauf ins neue Quartier mit ca. 70 m Höhendifferenz und die Querung der Bundesstraße B 2 dar.
Wettbewerbsaufgabe ist
- die landschaftsplanerische Gestaltung des Weges und die Verortung einer neuen Fuß- und Radwegkreuzung,
- die freiräumliche Planung von 5 Vertiefungsbereichen als Trittsteine / Aussichtspunkte in die Landschaft, sowie
- die ingenieurtechnische Planung des neuen Kreuzungsbauwerks für Fußgänger und Radfahrer über die Bundesstraße B 2.
Zwischen Start und Ziel des Weges liegen ca. 500 m Luftlinie, deren Abwicklung aufgrund der Überwindung von ca. 70 m Höhendifferenz am Hang gemäß einer Machbarkeitsstudie mit geschätzt über 1.000 m deutlich länger sein wird.
Für den Weg mit seinen Aufweitungen, Trittsteinen, Seitenflächen und Vorfeld des Kreuzungsbauwerks ist eine Fläche von ca. 9.500 m2 zu planen. Die Baukosten werden mit ca. 1,9 Mio. EUR netto angenommen.
Das Kreuzungsbauwerk verbindet beide Seiten der Bundesstraße B 2 mit 66 m Länge und 4,5 m Breite.
Es werden ca. 2,0 Mio. EUR netto Baukosten angenommen.
Die Stadt Donauwörth freut sich auf innovative Projekte, die sich mit zeitgemäßen Themen wie nachhaltige und resiliente Gestaltung des Landschaftsraums, Nutzung nachwachsender Rohstoffe und wirtschaftliche Planung in Bau und Betrieb auseinander setzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien: Um sich für die Teilnahme am WB zu qualifizieren, müssen die Bewerber im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
1. eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 Vergabeverordnung VgV sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen WB-Beschränkungen GWB vorliegen, sowie 2. ein Referenzprojekt „Kreuzungsbauwerk“ mit Einordnung mind. in HZ III für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Punkt 6) i. V. m. HZ III für Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, sowie 3. ein Referenzprojekt „Freianlagen“ mit Einordnung mind. in HZ III für Freianlagen gem. § 40 HOAI nachweisen.
Die Referenzprojekte müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
» Abgeschlossene Realisierung nach dem 01. Januar 2015 und Fertigstellung / Übergabe spätestens am Tag der Bekanntmachung dieses Wettbewerbs im Amtsblatt der EU.
» Der Bewerber hatte die Projektleitung mind. für die LP 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen: Es werden zur Bewerbung nur folgende Unterlagen akzeptiert:
» das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt
» Darstellung der Referenzprojekte mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
» Nachweis zur Teilnahmeberechtigung (Scan der Architekten-/Ingenieureurkunde der Kammer, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument)
» sowie ggf. bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro zwingend der Nachweis über die Projektleitung.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Mo, 31. Juli 2023 bis 12:00 Uhr ausschließlich digital über die Vergabeplattform https://www.aumass.de einzureichen. Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der Bewerber die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterien:
Jeder Bewerberin hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
» Nicht digital eingereichte Bewerbungen
» Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
» Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
» Fehlende Nachweise
» Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen
» Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
Auswahlverfahren:
Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmer-Teams begrenzt. 5 Teams wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle. Die Nachrücker werden bei Absage durch/oder Ausschluss eines ausgewählten Teilnehmers spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen.
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren:
Auskünfte erteilt binnen sieben Tagen das betreuende Büro ausschließlich auf Anfrage über die Online-Vergabeplattform
www.aumass.de bis spätestens zum Mo., 17. Juli 2023. Die Angaben der WB-Bekanntmachung sind bindend.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Teams aus Planern von Ingenieurbauwerken (insbesondere Brückenbauwerke) bzw. Tragwerksplanern in Kooperation mit Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplanern. Für die Bearbeitung wird empfohlen, Architekten und/oder Verkehrsplaner als Mitverfasser / Arge-Partner oder beratend als Subplaner ins Team aufzunehmen. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist von allen benannten Verfassern des Teams zu erbringen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
»Termingemäß eingegangen sind,
»Den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
»Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
»Im Wesentlichen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Jedes der genannten Kriterien muss zwingend erfüllt sein.
Das Preisgericht kann Wettbewerbsarbeiten, die gegen die genannten Kriterien verstoßen, von Anfang an vom weiteren Verfahren ausschließen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren inhaltlich bindenden Vorgaben der Ausloberin, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führen. Entscheidungen des Preisgerichts, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
Die Ausloberin stellt als Preisgeld netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Vorgesehene Verteilung des Preisgelds:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2-3 Anerkennungen, gleich verteilt, insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen.
Das Preisgericht behält sich vor, bei der Prämierung zwischen den Teilaufgaben Kreuzungsbauwerk/Tragwerk und Freianlagen zu differenzieren.
Sofern die Wettbewerbsteilnehmer Umsatzsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
AUFTRAGSVERGABE IM VERHANDLUNGSVERFAHREN
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des WB-Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im WB mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden. Arbeitsgemeinschaften aus dem WB treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des WB nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen. Die Ausloberin behält sich vor, im Falle einer nach Teilaufgaben Kreuzungsbauwerk/Tragwerk und Freianlagen differenzierten Preisvergabe mit den einzelnen Partnern der Arbeitsgemeinschaft zu verhandeln.
EIGNUNGSKRITERIEN
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach Aufforderung die Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarchitekten über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden sowie für Planer von Ingenieursbauwerken über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (Kreuzungsbauwerk).
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Inhaber / Geschäftsführung mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur, sowie des Bauingenieurswesens, jeweils mit Abschluss als Diplom, Bachelor, Master an einer Universität oder (Fach-) Hochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
VERHANDLUNGSVERFAHREN
Nach dem Abschluss des WB wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben. Ein Beurteilungsgremium aus Vertretern der Ausloberin führt das Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Die Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den Planungsleistungen beauftragen,
sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die WB-Aufgabe realisiert werden soll.
Dabei erhalten die Landschaftsarchitekten sowie die Objektplaner für das Ingenieurbauwerk und ggf. die Tragwerksplaner jeweils einen eigenen Auftrag. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Auftragnehmern der Teilleistungen Landschaftsarchitektur und Objekt-/Tragwerksplanung wird nicht verlangt. Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder vollständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu. Die Teilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im WB bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der WB-Entwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Im Übrigen gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Rathausgasse 1
Ort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 906-7890
Internet-Adresse: https://www.donauwoerth.de/