Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - 20.1 Trockenbauarbeiten - Brandschutzausführungen Referenznummer der Bekanntmachung: 289.23-6.63.20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkenfelderstraße 2-4
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9191714289
Fax: +49 9191714285
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - 20.1 Trockenbauarbeiten - Brandschutzausführungen
20.1 Trockenbauarbeiten - Brandschutzausführungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
A: In den bestehenden unbeheizten Holzdachstühlen des 1. und 2. Dachgeschosses entstehen mehrere abgeschlossene Technikräume als freistehende "Technikkisten" als haustechnische Zentralen mit F90 Anforderung. Hier ist eine innere Brandschutzverkleidung erforderlich.
B: Im Bereich der historischen Holzbalkendecke Markthalle müssen brandschutztechnische Maßnahmen zwischen den Balken ausgeführt werden.
C: Der 5-Meter-Dachbereich rund um die neue Treppenhausverglasung muss brandschutzmässig ertüchtigt werden.
D: An der neuen, an bestehenden Stahlträgern abgehängte Foyerdecke aus Trapezblech (mit Aufbeton) müssen brandschutztechnische Maßnahmen ausgeführt werden.
Ende KW 50 2023 für Bauteil B und C, Ende KW 31 2024 für Bauteil A
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Auftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft 3% der Summe der Abschlagszahlungen
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.