2022-1003420_Flughafen München_Neubau Budgethotel_erweiterte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003420
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003420_Flughafen München_Neubau Budgethotel_erweiterte Rohbauarbeiten
Das Objekt ist Bestandteil eines neuen Entwicklungsgebietes, dem Lab Campus auf der Airsite West des Münchner Flughafens.
Südlich des bestehenden Hotels Accor im Bereich der S-Bahnstation Besucherpark soll ein Neubau für ein Budgethotel mit ca. 358 Zimmer errichtet werden. Der 7-geschossige Neubau hat eine Breite von ca. 39 m und eine Länge von ca. 55 m.
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um eine Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken, in Teilbereichen finden Stahlverbund- bzw. Stahlkonstruktionen Anwendung. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Arbeiten erfolgen im öffentlich zugänglichen Bereich des Flughafens.
Bestandteile der Leistungen sind vornehmlich Rohbauarbeiten, u.a. Erdarbeiten, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten.
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter werden durch einen
auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Vergabeverfahren nach § 57 SektVO einzustellen. Eine Einstellung wird insbesondere erfolgen, wenn das vorliegende Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Nur für diesen Fall der Einstellung wegen Unwirtschaftlichkeit erhält jeder Bieter, der ein Angebot eingereicht hat, das nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen werden muss oder kann, für seine Beteiligung am Vergabeverfahren bis zu dessen Einstellung eine pauschale Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 3.000,00 (netto), zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem MwSt-Ausweis.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Das Erdgeschoß des Hotels teilt sich in einen öffentlichen Lobbybereich und in das Back of House. Die über 1000 m² große Living Lobby ist größtenteils zweigeschossig, offen konzipiert und orientiert sich über eine große Glasfassade in Richtung des südlich gelegenen Boulevards der Lab Campus Freianlagen. Das Back of House beinhaltet die Anlieferung, Küchen- und Lagerbereiche und Räumlichkeiten für Mitarbeiter.
Im 1. Obergeschoß befinden sich neben den ersten 13 Gästezimmern auch zwei Konferenzräume, zusammenschließbar, mit Sanitäreinheiten, der Fitnessbereich mit Blickbeziehung in die Lobby und die Verwaltung. Ebenso ist der Großteil der Haustechnik im 1. OG untergebracht.
Es folgen fünf Regelgeschosse mit jeweils 69 Standard.-Twin und Behindertengerechte Zimmer in zweihüftiger Ringerschließung umgeben einen begrünten Innenhof. Insgesamt enthält das Hotel 358 Zimmer und 2 Konferenzräume.
Die Fassade des Hotels bildet eine Lamellenstruktur, die den stringenten, einfachen Baukörper einhüllt. Nur eine zweigeschoßige Ausnehmung mit Vordach definiert die Eingangssituation und den Terrassenbereich der Lobby und des Restaurants.
Der Vorbereich des Hotels wird durch eine Vorfahrt mit 18 Stellplätzen gebildet, die um einen Auhain verläuft. Ein- und Ausfahrt werden über Schrankenanlagen geregelt. Auf der Ostseite befinden sich Müll-Haus und Traforäume sowie ein Freibereich für die Mitarbeiter.
Die Leistungen sind nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens zu erbringen.
s. Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6GZG
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.