Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude - Multimediaausstattung -
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 5
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG41 - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 9221707505
Fax: +49 9221707780
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude - Multimediaausstattung -
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt am Beruflichen Schulzentrum Kulmbach einen Ersatzneubau für das Teilgebäude C3-Gebäude zu
errichten.Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie "Gesamtsanierung des Beruflichen Schulzentrums" stellt der
geplante Ersatzneubau "Cluster Bau" einen vorgezogenen, abgeschlossenen ersten Bauabschnitt dar.
Geplant ist ein 2-geschossiger, kompakter, rechteckiger Baukörper. Im Erdgeschoss sollen sich die Bauhallen mit großzügigen
Anlieferzonen und Freibereichen und optimierten Funktionsbezügen zu Maschinenräumen und Baustofflabor befinden. Im Obergeschoss
sind die Klassen- und Fachräume der Berufsschule und Fachschule Bautechnik vorgesehen.
95326 Kulmbach
11 Multimediascreens 86/98 Zoll mit Pylonen und angebauten Tafelflügeln
26 CAD Arbeitsplätze PC und Monitor
32 Schülertablets
1 Plotter
1 Planschneidemaschine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude - Multimediaausstattung -
Postanschrift: Abt-Knauer-Str. 3a
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 92522
Land: Deutschland
E-Mail: