IBM Q SYSTEM HUB Zugang und Software
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Telefon: +49 8960044132
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBM Q SYSTEM HUB Zugang und Software
IBM Q SYSTEM HUB Zugang und Software / TECHNOLOGY LICENSE für 5 Jahre
IBM Q SYSTEM HUB ACCESS AND SOFTWARE / TECHNOLOGY LICENSE für 5 Jahre
für Entwicklung von Anwendungen, Durchführung von Benchmarks und Lehrveranstaltungen durch den Zugang zu Quantenhardware
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein wesentlicher Punkt, der IBM ein technisches Alleinstellungsmerkmal verleiht, ist die große Menge verfügbarer IBM Quantenrechner mit mehr als 20 Maschinen, auf die zugegriffen werden kann. Diese Menge verfügbarer Maschinen ist einzigartig. Des Weiteren bietet IBM zum aktuellen Zeitpunkt als einziges Unternehmen Quantenrechner mit aktuell bis 400 sogenannter Qubits an. Andere marktverfügbare Anbieter bieten zurzeit eine geringere Anzahl an Maschinen und insbesondere kleinere Quantencomputer (weniger Qubits) an. Für die Forschung und Lehre ist das Angebot dahingehend passgenau für die Erfordernisse und die Anwendungen der UniBw M.
Hinzu kommt das IBM Quantennetzwerk, dass eine internationale Vernetzung von Forschenden ist und wissenschaftliche Kooperation ermöglicht oder unterstützt.
Für die weitere Etablierung des Forschungsgebietes Quantencomputing im Geschäftsbereich Quantentechnologien ist die Fortsetzung des Betriebes eines Quantencomputing-Hubs an der UniBw M essenziell. Hierfür wird weiterhin der Zugriff auf den IBM-Q-Hub benötigt.
Der Quantencomputing-Hub ermöglicht es den Forschenden der UniBw M und Partnern in einer aus Forschungssicht besonderen Umgebung zu forschen und damit Fähigkeiten und Expertise in diesem Zukunftsthema zu entwickeln und aufzubauen.
Die Forschungsarbeiten weisen damit technische Besonderheiten auf, die es unbedingt erforderlich machen, den Auftrag an IBM zu vergeben. Die Vergabe erfolgt daher nach § 14 Abs. IV Nr. 2 b) VgV. Der Auftrag kann aus beschriebenen technischen Gründen nicht im Wettbewerb vergeben werden. Nur ein Unternehmen, nämlich IBM, kann die erforderlichen Leistungen erbringen, da allein dieses alle beschriebenen Anforderungen an das Forschungsprojekt erfüllt (z. B.: Quantensysteme mit einer großen Anzahl von Qubits bis aktuell 400 sowie eine breite Auswahl an Quantenrechnern).
Hilfsweise erfolgt die Vergabe ebenfalls nach § 14 Abs. IV Nr. 4 VgV, da eine Lieferleistung erbracht werden soll, die ausschließlich zu Forschungs- und Entwicklungszwecken hergestellt wurde: Ziel ist es, auf der Basis von Lizenzen eine Forschungsgruppe zu etablieren, die mit verschiedenen Partnern Anwendungen entwickelt und diese dann auf Quantencomputern implementiert und rechnet. Hierbei wird auch auf das IBM Quantennetzwerk zurückgegriffen werden, da dieses auf eine internationale Vernetzung von Forschenden und wissenschaftlichen Kooperationen abzielt und damit unabdinglich ist. Alle von IBM zu liefernden Leistungen stellen daher im Paket eine Spezialanfertigung dar, die für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt unbedingt benötigt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
IBM Q SYSTEM HUB Zugang und Software
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI 4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Auf § 135 Abs.3 GWB wird hingewiesen.