Personenbeförderungsdienste
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Äußere Simbacher Straße 7
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kathrin Stapfer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swpan.de/home
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Freya Schwering
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsdienste
Der Stadtbusverkehr Pfarrkirchen wurde am 6.8.1994 eröffnet und seitdem ununterbrochen betrieben. Seit 2010 ist der Auftraggeber für den Stadtbusverkehr Pfarrkirchen Alleininhaber der personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Genehmigung läuft vom 15.12.2018 bis zum 31.12.2031 und umfasst die Strecke von Mooshof/Steffelsöd/Degernbach/Gartlberg/Krankenhaus zum Stadtplatz in Pfarrkirchen. Der Auftraggeber erbringt für den Stadtbusverkehr
Pfarrkirchen die Organisation, die kaufmännische Abwicklung, die Einrichtung und Unterhaltung der Haltestellen sowie der P+R-Anlage. Für die restlichen zur Erbringung des Stadtbusverkehrs Pfarrkirchen erforderlichen Dienstleistungen bedient sich der Auftraggeber eines Auftragnehmers. Spätestens ab 1.1.2026 soll die vertragsgegenständliche Fahrleistung durch reine Elektrobusse mit Batterien als Energiequellen erbracht werden.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung darüber, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe besteht oder spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns abgeschlossen sein wird.
2.) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl des Fahrpersonals in den letzten drei Jahren. Es ist eine durchschnittliche Anzahl der Fahrpersonale von 4 nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
3.) Eigenerklärung zu mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen vom 30.6.2020 bis 29.6.2023, c) Art der Leistungen, und d) Leistungserbringer der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen.
zu 2.) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl des Fahrpersonals in den letzten drei Jahren. Es ist eine durchschnittliche Anzahl der Fahrpersonale von 4 nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
zu 3.) Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss jeweils
a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen der Erbringungszeiträume vom 30.6.2020 bis 29.6.2021, vom 30.6.2021 bis 29.6.2022, vom 30.6.2022 bis 29.6.2023 bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen als Sonderform des Linienverkehrs (z.B. Schülerfahrten) und d) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebots erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“(kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2.) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahms-
weise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3.) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Ei-
generklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5) zur Eignungsleihe Seite 5 des Formulars
6) zur Selbstreinigung Seite 5 des Formulars
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
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