23 N 101 - Auftragsänderung zu Masterplan für Stadtbahnneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 064
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeamt
E-Mail:
Telefon: +49 941/507-5629
Fax: +49 941/507-4629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
23 N 101 - Auftragsänderung zu Masterplan für Stadtbahnneubau
Regensburg
Es soll eine wesentliche Konkretisierung der bisherigen Machbarkeitsstudie erfolgen. Zum einen soll damit für das sog. Kernnetz der Stadtbahn (14,5 km Länge) die Objektplanung zu Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken eingeleitet werden. Zum anderen sollen zu Fragestellungen, die sich über die Objektplanung hinaus im Zusammenhang mit der Einführung der Stadtbahn ergeben (u.a. Verkehrsabläufe, Stadtgestaltung), konzeptionelle Ansätze aufgezeigt werden. Ergänzend sollen im Zuge der Erstellung des Masterplans auch wesentliche Abstimmungsprozesse mit Dritten und mit der Öffentlichkeit erfolgen. Dem zu erstellenden Masterplan kommt deshalb über die Anforderungen der zu erbringenden Grundlagenermittlung und der Vorplanung nach HOAI hinaus eine wesentliche Koordinationsfunktion zu. Nicht nur für die weiterführenden Leistungsphasen der Objektplanung - sondern auch für die parallel zu vertiefenden Planungen und Konzepte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
23 N 101 - Auftragsänderung zu Masterplan für Stadtbahnneubau
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10 Kalendertage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -).
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9415075629
Fax: +49 9415074629
Internet-Adresse: http://www.regensburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Regensburg
Es soll eine wesentliche Konkretisierung der bisherigen Machbarkeitsstudie erfolgen. Zum einen soll damit für das sog. Kernnetz der Stadtbahn (14,5 km Länge) die Objektplanung zu Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken eingeleitet werden. Zum anderen sollen zu Fragestellungen, die sich über die Objektplanung hinaus im Zusammenhang mit der Einführung der Stadtbahn ergeben (u.a. Verkehrsabläufe, Stadtgestaltung), konzeptionelle Ansätze aufgezeigt werden. Ergänzend sollen im Zuge der Erstellung des Masterplans auch wesentliche Abstimmungsprozesse mit Dritten und mit der Öffentlichkeit erfolgen. Dem zu erstellenden Masterplan kommt deshalb über die Anforderungen der zu erbringenden Grundlagenermittlung und der Vorplanung nach HOAI hinaus eine wesentliche Koordinationsfunktion zu. Nicht nur für die weiterführenden Leistungsphasen der Objektplanung - sondern auch für die parallel zu vertiefenden Planungen und Konzepte.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Im Rahmen der Durchführung des Auftrags und der damit verbundenen Konkretisierung der Planung wurde ein zusätzlicher Prüfbedarf für die verkehrstechnische Analyse des Verkehrsablaufs an zwei weiteren Knotenpunkten festgestellt, der vom Hauptauftrag nicht erfasst war. Zusätzlicher Abstimmungsbedarf, sowie Teilnahme an Terminen in Gremien und Öffentlichkeit ist erforderlich.
Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist es zulässig die Auftragsänderung ohne ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, da zusätzlicher Mehraufwand erforderlich geworden ist und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und fachtechnischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die weitere Zulässigkeit der Auftragsänderung ist, dass es sich um keine wesentliche Auftragsänderung handelt und die Erhöhung des Honorars unter 50% des Ursprungshonorars liegt, gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.