Lieferung unterschiedliche Systemtische, ESD-Arbeitsstühle, Raumunterverteilung 19" Referenznummer der Bekanntmachung: 412-874 025/36_HO_ELO (B17/110)-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kerschensteinerstraße 8
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 921910177
Fax: +49 92191045177
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung unterschiedliche Systemtische, ESD-Arbeitsstühle, Raumunterverteilung 19"
Lieferung, Einbringung, Aufbau (Montage), Installation, Inbetriebnahme, Einweisung
und Unterweisung zu einer Werkstattausstattung bestehend aus:
Wandarbeitsplätze, Fahrbare Anstelltische, Schwenktische, Lehrertisch, ESD-Arbeitsstühlen,
Raumunterverteilung 19“ für den Ausstattungsbereich: ELO-Installationswerkstatt (B17/110)
Lieferung an BTZ Hof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Einbringung, Aufbau (Montage), Installation, Inbetriebnahme, Einweisung
und Unterweisung zu einer Werkstattausstattung bestehend aus:
Wandarbeitsplätze, Fahrbare Anstelltische, Schwenktische, Lehrertisch, ESD-Arbeitsstühlen, Raumunterverteilung 19“, Dienst- und Serviceleitung für den
Ausstattungsbereich: ELO-Installationswerkstatt (B17/110)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungslegung
Bei Zuschlagserteilung hat die Rechnungsstellung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft
zu erfolgen. Kosten hierfür werden nicht erstattet und sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.