Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen im VGI-Gebiet
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Nordbahnhof 3
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.invg.de/start_vgi_de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen im VGI-Gebiet
Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt. Daher möchte der VGI eine Höchstzahl von 35 Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ("DFI-Anzeiger") beschaffen.
Das Teilprojekt „Kundenseitige Digitalisierungsoffensive“ beinhaltet Maßnahmen, die auf eine Attraktivitäts- und Nutzungssteigerung des ÖPNV durch die Ausweitung der Digitalisierung an Fahrgastschnittstellen insbesondere in den drei Landkreisen abzielt.
Die Attraktivität des ÖPNV für Kunden ist vielfach von seiner Pünktlichkeit und verlässlicher informativer Fahrgastinformation zu Ankunftszeiten abhängig.
Die Ausweitung des Fahrgastinformationssystems an Haltestellen ist hierbei ein zentraler Baustein bei der Digitalisierung der Kundenschnittstellen. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme ist u.a. die technische Ermöglichung der flächendeckenden Echtzeitinformation an Haltestellen.
Derzeit sind in den drei Landkreisen lediglich vereinzelt Echtzeitanzeigen an zentralen Haltestellen installiert. Neben DFI Light-Anzeigern und E-Paper-Geräten sollen insbesondere an Haltestellen, die einen ÖPNV-Knotenpunkt im VGI-Gebiet darstellen, weitere mit Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern eingerichtet werden.
Mit der Einführung eines Intermodal Transport Control System (ITCS) im Jahr 2013 hat die INVG die Voraussetzung geschaffen, Fahrgäste mittels Fahrgastinformationssystemen frühzeitig, umfassend und zuverlässig über die Abfahrtszeiten und sonstige Betriebszustände zu informieren.
Dazu sind bereits im Stadtgebiet Ingolstadt und in angrenzenden Gemeinden bereits DFI-Anzeiger in Betrieb. Die Ansteuerung der Anzeiger erfolgt über das DFI-Hintergrundsystem DyFIS der Firma Lumino, welches den dynamischen Fahrgastinformationssystemen als Hintergrundsystem dient. Die Echtzeitdaten werden hierzu aus dem Leitsystem MOBILEitcs und MOBILEstopinfo der Firma Init an das Hintergrundsystem DyFIS übergeben, Fremdabfahrten kommen von der Datendrehscheibe DEFAS. Sondertexte o.ä. werden im MOBILEitcs eingegeben.
Es sollen DFI-Mastanzeigen in LED-Technik, vierzeilig, doppelseitig für den Outdoor-Bereich errichtet und in Betrieb genommen werden.
Die Anbindung der Anzeiger erfolgt über eine Datenverbindung im öffentlichen Mobilfunk.
Die Anzeiger müssen vom AN zur Anbindung an das Hintergrundsystem mit einem Haltestellenrechner der Firma Lumino ausgestattet werden.
Nach Zuschlagserteilung werden Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ein Pflichtenheft erstellen, in der Details der Leistungserbringung festgelegt werden. Hierbei wird der Leistungsgegenstand als solcher nicht mehr verändert; dieser ist in der Leistungsbeschreibung abschließend beschrieben. Stattdessen sollen organisatorische Abläufe und technische Details wie z.B. die konkrete Umsetzung der Anbindung der Geräte an das öffentliche Mobilfunknetz festgeschrieben werden.
Nach Abschluss dieser Pflichtenheftphase soll es gegebenenfalls einen Pilottest mit einem DFI-Anzeiger geben. Inhalt und Umfang dieses Pilottests werden im Pflichtenheft konkretisiert.
Voraussichtlich im Oktober 2023 soll mit dem Rollout der Geräte im Gebiet des VGI begonnen werden.
Die Beschaffung erfolgt auf Basis des beigefügten Rahmenvertrages, der eine Nachbestellung weiterer Geräte ermöglicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens 25 DFI-Anzeiger zu bestellen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 10 weitere DFI-Anzeiger in Tranchen abrufen. Hieraus ergibt sich eine maximale Höchstmenge von 35 DFI-Anzeigern.
Der Auftraggeber kann auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages bis zu 10 weitere DFI-Anzeiger in Tranchen abrufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für die Angebotsabgabe unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Die Bieter müssen ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzu-tragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).
b) Eigenerklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]
c) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“].
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und
– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtun-gen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ und das Formblatt „EU-Russland-Sanktionen“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bieter zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragun-gen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
d) Der Bieter legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben.
e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV zur Abdeckung
sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, mit Mindestdeckungssummen je
Einzelschaden von:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
- Alternativ ist mit dem Angebot eine rechtverbindliche Erklärung des Bieters abzugeben, eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung umgehend abzuschließen, nebst der Erklärung/Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:
[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bieter gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Angebot einzureichen.]
f) Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Belieferungen und Inbetriebnahmen von DFI-Anzeigern aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:
Anschrift, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). [vgl. Formblatt „Auftragsbezogene Referenzen"].
Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden (K.O.-Kriterium).
1. Im Fall der Aufftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Anforderungen an die Angebotsabgabe ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.
3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. 1.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote entstehen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 892176847
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."