Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: PV-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 027a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE257
Postanschrift: Wiesengrund 1
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Dietz
E-Mail:
Telefon: +49 9132901-601
Fax: +49 9132901-699
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: PV-Anlage
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt den Neubau des Rathauses im Stadtzentrum von Herzogenaurach, in Form eines Neubaus als Anbau / Ergänzungsbau und den Umbau / die Modernisierung eines denkmalgeschützten Schlossgebäudes. Neubau und Schloss sollen ein räumlich zusammenhängendes Ensemble bilden.
Das Gewerk “PV - Anlage“ beinhaltet die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Saaldach des Neubaus inklusive einer Anlagenüberwachung und der Anbindung der Anlage an die Gebäudeleittechnik. Die Anlage wird zu 100% für die Deckung des Gebäudebedarfs verwendet. Die Photovoltaikanlage wird auf einer bauseitigen Unterkonstruktion errichtet (Gründach mit Aufständerung).
Herzogenaurach
Auszug Großmengen wesentlicher Bauteile
• Solarmodule ca. 15 kW
• Wechselrichter ca. 1 Stück
• Ertragsdatenüberwachung 1 Stück
• Anbindung an Gebäudeleittechnik 1 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: PV-Anlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de