Umbau und ERweiterung der Grundschule Friedberg Süd; Holz-Alu-Fassaden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienplatz 5
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8216002343
Fax: +49 8216002390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und ERweiterung der Grundschule Friedberg Süd; Holz-Alu-Fassaden
An der Grundschule Friedberg Süd fehlen Räume für weitere Schulklassen und die Ganztagsbeteuung. Deshalb soll das Schulgebäude aus den 1980er-Jahren auf der Ostseite in Richtung Bierweg eine Erweiterung erhalten. Für den Erweiterungsbau werden nun die Holz-Alu-Fenster und Fensterfassade inkl. Sonnenschutz ausgeschrieben.
Am Bierweg 56, 86316 Friedberg
Holz/Alu- Einzelfenster und -Türen in unterschiedlichen Maßen, Summe 9 Stück
Holz/Alu-Pfosten Riegelfassade in unterschiedlichen Maßen, Summe 5 Stück, gesamt ca. 310m²
Alufenster- und Türenelemente in unterschiedlichen Größen, Summe 5 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Seestraße 2
Ort: Michelau
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 98247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB)
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2847
Fax: +49 892176-2411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de