Gesamtsanierung und Erweiterung Wertstoffhof Altdorf, Generalplanungsleistungen. Referenznummer der Bekanntmachung: 54.2/636-2023-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf a. d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9123-9506523
Fax: +49 9123-9507523
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtsanierung und Erweiterung Wertstoffhof Altdorf, Generalplanungsleistungen.
VgV-Verfahren Generalplanungsleistungen: Objektplanungen Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie Landschaftsplanung und Fachplanungen (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Nürnberger Land betreibt in all seinen Gemeinden mindestens einen Wertstoffhof (WSH). Neben den im Regelfall kleineren Wertstoffhöfen des „Typs B“, die in erster Linie für die Abgabe von Gartenabfällen, sperrigem Metallschrott, Altreifen und Verpackungsstyropor aus privaten Haushalten gedacht sind, verfügt der Landkreis in Neunkirchen a.S. sowie in Altdorf b. Nürnberg über Wertstoffhöfe des „Typs A“ die daneben u.a. auch weitere Abfallfraktionen wie z.B. Restmüll, Sperrmüll, Altholz, Elektroaltgeräte, Baustellenabfälle usw. annehmen. Der WSH Altdorf befindet sich an der St 2240 / Neumarkter Straße zwischen Altdorf und Schleifmühle. Direkt südlich an den WSH grenzt eine alte (endausgebaute) Deponie an. Die Flächen des WSH Altdorf und auch potentielle Erweiterungsflächen befinden sich auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Altdorf b. Nürnberg. Die WSH-Flächen werden von Landkreis Nürnberger Land gepachtet (2.900 m²). Das ist auch für Erweiterungsflächen vorgesehen. Der Auftraggeber (AG), Landkreis Nürnberger Land, beabsichtigt, den Wertstoffhof in Altdorf b. Nürnberg zu sanieren und entsprechend zukünftig erwarteter Anforderungen zu erweitern. Der WSH Altdorf erfüllt derzeit nicht die aktuellen, wasserrechtlichen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung und muss daher saniert werden. Aufgrund der unbefriedigenden Verkehrssituation auf dem WSH in Verbindung mit einer aktuellen Bedarfsplanung der erforderlichen Containerstellplätze ist neben der Sanierung auch eine Erweiterung des WSH angedacht. Die Sanierung und Erweiterung des Wertstoffhofes des Typs A in Altdorf b. Nbg. ist bereits seit einiger Zeit angedacht und soll inklusive (Genehmigungs-)Planung und Ausführung baldmöglichst verwirklicht werden, da die wasserrechtliche Erlaubnis derzeit nur bis 31.12.2022 Gültigkeit hat und die bis 31.12.2024 abzuschließenden Umgestaltungsmaßnahmen an die Vorlage einer prüffähigen Planung bis Ende des Jahres 2022 gekoppelt sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Wertstoffhofs Altdorf für nachfolgende Leistungsbilder und -phasen: • Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 3 bis 9• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 3 bis 9• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 9• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9• Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI, LPH 1 bis 4• Beratungsleistungen Ingenieurvermessung nach Anlage 1, Ziff. 1.4 Ingenieurvermessung HOAI• Sicherheits- und Gesundheitskoordination Optional vergeben werden können Leistungen der Leistungsphase 2 Vorplanung aus den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI: • Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 2• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 2 Nachfolgende Leistungsstufen sind für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen: • Leistungsstufe 1 (wird mit Auftragsvergabe beauftragt):• Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 1-4• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 3-4• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 3-4• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 1-4• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 1-4• Sicherheits- und Gesundheitskoordination Leistungsstufe 1.1 und 1.2• Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI, LPH 1 bis 4• Beratungsleistungen Ingenieurvermessung nach Anlage 1, Ziff. 1.4 Ingenieurvermessung HOAI • Leistungsstufe 2:• Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 5-9• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 5-9• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 5-9• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 5-9• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 5-9• Sicherheits- und Gesundheitskoordination Leistungsstufe 2.1 und 2.2 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nicht bereits mit Vertragsschluss übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Es wird zudem auf die Hinweise zur stufenweisen Beauftragung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen verwiesen. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers den obenstehenden Bereichen sind vollständig den Formblättern „Leistungen und Bewertungen“ zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.