Generalsanierung der Fachoberschule (FOS) - II. Bauabschnitt, Gerüstbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 1
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 65 - Technisches Gebäudemanagement, Karolinenstr. 17, 95028 Hof
E-Mail:
Telefon: +49 9281815-1417
Fax: +49 928181587-1417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Fachoberschule (FOS) - II. Bauabschnitt, Gerüstbauarbeiten
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1855/56 (Bauteil B) und 1878 (Bauteil A) errichtete Schulgebäude. Das Eingangsportal des Schulhauses steht unter Denkmalschutz.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt. Im ersten Bauabschnitt (I. BA) wurde der Bauteil A saniert. Im zweiten Bauabschnitt (II. BA) wird der Bauteil B saniert.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3.200 m²
Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 14.500 m³
Höhe über Gelände ca. 17,50 m
Schloßplatz 6, 95028 Hof
Bei den Gerüstbauarbeiten ist der Gebäudeteil für Bauteil B von außen komplett einzurüsten. Die Rüstung ist so zu stellen, dass die Arbeiten an der Fassade und am Dach ungehindert ausgeführt werden können.
ca. 1.475 qm Stahlrohrarbeitsgerüst
ca. 95 lfdm Dachdeckerfangschutz
ca. 95 lfdm Konsolauskragung (30 cm)
ca. 145 lfdm i67226.89nnenliegender Seitenschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „KFB V 7 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „KFB V 7 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hof
Bürgerzentrum
Karolinenstr. 40
95028 Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837