Neubau einer Wohnanlage in Sulzberg-Moosbach
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 4
Ort: Sulzberg
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 8376920129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sulzberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage in Sulzberg-Moosbach
Die angespannte Wohnungsmarktsituation im Landkreis Oberallgäu aber auch im Markt Sulzberg macht es zunehmend schwerer für einkommensschwache Personen geeigneten Wohnraum zu finden. In Verbindung mit der staatlichen Fördermöglichkeit des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) möchte der Markt Sulzberg neue Wohnungen auf einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück zur Verfügung stellen.
Das Wettbewerbsgrundstück hat eine Größe von 3.585 m² und ist Teil eines neuen Baugebiets am nordöstlichen Ortsrand von Sulzberg-Moosbach. Der Ortsteil Moosbach liegt nördlich des Rottachsees, eines erst 1992 künstlich angelegten Stausees, der sich bei Badegästen, Wassersportlerinnen und Naturliebhabern großer Beliebtheit erfreut. Den Ortskern bildet die Kirche St. Johannes der Täufer, umgeben von einem Gasthaus, Wohngebäuden und Bauernhöfen. Das Wettbewerbsgebiet wurde bislang als landwirtschaftliche Grünlandfläche genutzt und liegt in landschaftlich attraktiver Hanglage mit Blick auf den Rottachsee und die Allgäuer Alpen.
Der Markt Sulzberg wünscht sich eine verträgliche Siedlungserweiterung mit moderater Dichte, die noch Spielraum für eine ggf. zukünftige Nachverdichtung lässt. Insgesamt wird eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 2.400 m² zzgl. unterbaute Flächen für Tiefgaragen gewünscht. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungsstruktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es, mit einer kostenoptimierten Bauweise und effektiven Flächenausnutzung preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation zu beeinträchtigen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Ende Juli 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Ende September 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte November 2023.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Gebäude- und Freianlagenplanung. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Architekten. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt / Einbindung in die
Umgebung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume
- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform bis einschließlich 19.07.2023 einzureichen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR,
- Honorarzone III,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Postanschrift: NN
Ort: NN
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411