Rigolen Referenznummer der Bekanntmachung: VN-12-DFH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-85821069
Fax: +49 89-85829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rigolen
Für das Bauvorhaben Dreifach-Sport-und Schwimmhalle in der Gemeinde Gräfelfing sind zwei Rigolen zu erstellen.
Am nordwestlichen Bereich wird erst die Asphaltfläche ausgebaut, beprobt und entsorgt. Dann wird die Baugrube für
die Rigole erstellt und die Rigole eingebaut und mit Boden verfüllt.
Am südöstlichen Bereich wird der Boden für die Baugrube ausgehoben, die Rigole eingebaut und wieder mit Boden
verfüllt.
Außerdem sind Gräben mit Entwässerungsrohren zu erstellen, die zu der Ost- und Westseite des Gebäudes führen,
um die Fallrohre anzuschließen und so das Regenwasser des Dachs in die Rigolen zu leiten.
Die ausgeschriebene Leistung LV Rigolen umfasst den Aushub der Baugrube und das Einbauen der Rigolen sowie die Verlegung der Entwässerungsleitungen. Die Baugrube wird mit Kies vom Aushub aufgefüllt.
Die Rigolen selbst umfassen Füllkörper, Vorreinigungssysteme sowie Anschlüsse zu Entwässerungsleitungen. Es sind noch Kontrollschächte und Entwässerungsleitungen in verschiedenen Größen zu erstellen.
Auf der unterbauten Fläche des Geräteraums sind zu einem späteren Zeitpunkt nach der Abdichtung Schutzlage, Dränage und Filtervlies einzubauen.
Die Rigolen, Entwässerungsleitungen und Schächte sind inkl. alle Erdarbeiten bis zum 07.08.2023 fertigzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Wolfratshausener Str. 36
Ort: Sauerlach
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.