Rahmenvertrag zum Bezug von Barracuda Firewalls, Wartung und Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 71/202306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Bezug von Barracuda Firewalls, Wartung und Lizenzen
Bei der Ausstattung bzw. Neuausstattung der Firewall Infrastruktur seiner ca. 160 weltweiten Standorte (inclusive des Rechenzentrums und der Cloudstandorte) setzt das Goethe-Institut zu mind. 95% Hardware bzw. virtuelle Appliances des Netzwerkausrüsters Barracuda ein, welche zentral über eine Managementsoftware des Herstellers verwaltet, überwacht und administriert wird.
Im Zuge der Ausstattung dieser Standorte wird ein Auftragnehmer gesucht, der dem Goethe-Institut die benötigten Hardwarekomponenten, Lizenzen und Wartungsverlängerungen anbieten und falls es sich dabei um Hardware handelt an die weltweit verteilten Standorte liefern kann.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Bei der Ausstattung bzw. Neuausstattung der Firewall Infrastruktur seiner weltweiten Standorte sowie des Rechenzentrums und der Cloudstandorte setzt das Goethe-Institut (auch Auftraggeber) zu mind. 95% Hardware bzw. virtuelle Appliances des Netzwerkausrüsters Barracuda ein, welche zentral über eine Managementsoftware des Herstellers verwaltet, überwacht und administriert wird.
Dies umfasst verschiedene Produktgruppen: (Virtuelle) Hardware, Softwareüberlassung (Lizenzen), Instandhaltung und Pflege sowie deren Verlängerung. Die beim Auftraggeber bei Zuschlag in Einsatz befindlichen Barracuda-Produkte sind im Anlage 3 des Rahmenvertrages aufgeführt.
Umfang der Leistung:
1. Beschaffung aller aufgeführter Produkte auf Grundlage der Barracuda Hersteller-Preisliste
2. Garantieleistungen für die Hardware
3. Reparaturabwicklung - RMA Prozess
4. Lieferung an Institute innerhalb und außerhalb der EU
5. Instandhaltung Bestand
6. Nachkauf / Nachmiete
Die Laufzeit kann 2 mal um 1 Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung der Bieter bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Standorte, Darstellung der Hauptgeschäftsfelder und des Leistungsportfolios) (Anlage B2).
2)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B3).
3) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B4).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B5.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
4)Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B5.);
Mindestanforderung:
5) Angabe ob der Auftragnehmer über mindestens über einen "Barracuda Certified Sales Partner" Level Preferred Status verfügt
Mindestanforderung:
6) Angabe ob der Auftragnehmer mit Produkten des Herstellers Barracuda mindestens [Betrag gelöscht] EUR jährlich umsetzt
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.6).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6XGC
Postanschrift: Bundeskartellamt Villemombler Str 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-562
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.