Sanierung der ehem. Klosteranlage St. Michael - Natursteinrestaurierung Lang- und Querhaus, Türme Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-019/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871216
Fax: +49 951871957
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehem. Klosteranlage St. Michael - Natursteinrestaurierung Lang- und Querhaus, Türme
Natursteinrestaurierung des Lang- und Querhauses sowie Innenraum der beiden Türme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Natursteinrestaurierung des Lang- und Querhauses sowie Innenraum der beiden Türme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das LV ist zwingend in Langform elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Die im LV unter 12 Bieterfragen abgefragten Mitarbeiter und Produkte sind zwingend einzutragen.
Die Nachweise des ausgewählten Werksteines, die Farbe, Körnung, Verfügbarkeit ist zu bestätigen.
Auch bei Präqualifizierung des Unternehmens wird das ausgeüllte Formblatt 124 gefordert und ist mit dem Angebot abzugeben.
Die Wertungsmatrix mit allen Angaben zu Personen, Gesellenbrief, Qualifikation plus den auszuarbeitenden Betriebsfragebogen.
Es werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
Bieterfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor Submissionstermin beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
nur in digitaler Form
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.