Rahmenvertrag Hygienepapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2023AI000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Porschestraße 5a
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Irrgang, Amelie
E-Mail:
Telefon: +49 87195224827
Fax: +49 87195224399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hygienepapier
Lieferung von Hygienepapieren für den Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2025, plus optional 2-maliger Verlängerung von jeweils einem Jahr vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 und 01.10.2026 bis 30.09.2027 möglich. Die Mindestabnahmemenge ist gesondert in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
Kleinrollen Toilettenpapier
DE2 - Bayern
Kleinrollen Toilettenpapier
Die Abrufmenge für Los 1 beläuft sich auf 792.177 Rollen für eine Laufzeit von 48 Monaten.
3lagig, Recycling−Tissue−Qualität, weiß, geprägt, handelsübliche Rolle mit 250 Blatt pro Rolle, Rollengewicht nicht unter 120 g, Blattgröße mindestens 9,5 x 11,5 cm, je Verpackungseinheit (Karton) maximal 96 Rollen (Beispiel 12 Stück in Sackfolien mit 8 Rollen)
Der Vertrag endet zum 30.09.2025 und verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren, wenn er
nicht spätestens sechs Monate vorher von Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf des
30.09.2027 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Papierhandtücher
DE2 - Bayern
Papierhandtuch
Die Abrufmenge für Los 2 beläuft sich auf 21.235.200 Blatt für eine Laufzeit von 48 Monaten.
2lagig, Recycling−Tissue−Qualität, weiß, V−, W oder Z−Falzung mit Zickzackfaltung; geprägt, Blattbreite maximal 24,5 cm, Blattfaltung Tiefe maximal 11,5 cm, in Verpackungseinheiten (Karton) zu maximal 4.000 Blatt in Banderole (Beispiel: 1 Karton mit 15 Banderolen á 250 Blatt) für alle handelsüblichen Spendersysteme geeignet! Einzelpreis [EUR]
Der Vertrag endet zum 30.09.2025 und verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren, wenn er
nicht spätestens sechs Monate vorher von Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf des
30.09.2027 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Papierhandtücher für CWS Spender
DE2 - Bayern
Papierhandtuch für CWS-Spender
Die Abrufmenge für Los 3 beläuft sich auf 6.057.022 Blatt für eine Laufzeit von 48 Monaten.
2lagig, Recycling−Tissue−Qualität, weiß, W− oder Z−Falzung mit Zickzackfaltung; Interfold−Falzung, geprägt, Blattbreite maximal 24,5 cm, Blattfaltung Tiefe maximal 8,8 cm in Verpackungseinheiten (Karton) zu maximal 4.000 Blatt in Banderole (Beispiel: 1 Karton mit 20 Banderolen á 160 Blatt) für alle CWS-Spender geeignet!
Der Vertrag endet zum 30.09.2025 und verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren, wenn er
nicht spätestens sechs Monate vorher von Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf des
30.09.2027 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Papierhandtücher C-Falz
DE2 - Bayern
Papierhandtuch C-Falz
Die Abrufmenge für Los 4 beläuft sich auf 469.440 Blatt für eine Laufzeit von 48 Monaten.
2lagig, Recycling−Tissue−Qualität, weiß, C−Falz mit Lagenfaltung, geprägt, Blattbreite maximal 25 cm, Blattfaltung Tiefe maximal 8,2 cm, in Verpackungseinheiten (Karton) zu maximal 2.400 Blatt in Banderole (Beispiel: 1 Karton mit 20 Banderolen á 120 Blatt) für alle handelsüblichen Spender geeignet!
Der Vertrag endet zum 30.09.2025 und verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren, wenn er
nicht spätestens sechs Monate vorher von Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens mit Ablauf des
30.09.2027 ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für
Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende
Angaben zum Gesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies
ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene
Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Erklärung des Bieters über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, also Lieferung von Hygienepapier (netto), bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in
einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder
nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies ebenfalls in einer gesonderten Anlage
anzugeben und zu begründen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
- Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die zentrale Vergabestelle behält sich vor, die entsprechenden Unterlagen bei Bedarf gem. § 56 VgV nachzufordern.
- Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der
ausgeschriebenen Leistung (Lieferleistung Hygienepapier) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen,
anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage
ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an
vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus
Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Als Referenzen anzugeben sind vergleichbare Leistungen in vergleichbarer Größenordnung.
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls
zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom
jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
- Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der
ausgeschriebenen Leistung (Lieferleistung Hygienepapier) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen,
anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage
ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an
vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus
Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Als Referenzen anzugeben sind vergleichbare Leistungen in vergleichbarer Größenordnung.
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmebedingungen
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen:
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter / einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände odervergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 Schwarz ArbG und § 98c AufenthG.
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
7) Eigenerklärung
8) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union