Freiham WA15 - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 146 / 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 894123-340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA15 - Trockenbauarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit 115 Wohneinheiten
Sonstiges: , 61 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Freiham WA 15 München
Trockenbauarbeiten für drei 5-7 geschossige Wohnbebauungen in Stahlbetonskelettbauweise mit
ca. 9.700 m2 Geschossfläche, ca. 7.000 m2 Wohnfläche und insgesamt 115 Wohnungen,
einschl. gemeinsamer 1-geschossiger Tiefgarage mit 61 Stellplätzen und Keller
- ca. 6.400 m2 Trockenbauwände mit Gipsfaserbeplankung
- ca. 1.100 m2 Schachtwände mit Gipsfaserbeplankung
- ca. 35 m2 Vorsatzschalen mit Gipsfaserbeplankung
- ca. 1.000 m2 Gipsfaserbeplankung bauseitiger Registerwände
- ca. 23 m2 Brüstungswände mit Gipsfaserbeplankung
- ca. 140 m2 abgehängte Decken mit Gipsfaserbeplankung
- ca. 560 Stück Einbau bauseitiger Stahlumfassungszargen in die Trockenbauwände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiham WA 15, Trockenbauarbeiten
Postanschrift: Römerstr. 7
Ort: Forstinning
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85661
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.kaefer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6GLF
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).