BvA_Stadt Nittenau - Errichtung Stützbauwerke - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 199/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gerichtsstraße 13
Ort: Nittenau
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nittenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Nittenau - Errichtung Stützbauwerke - Ingenieurleistungen
Die Stadt Nittenau beabsichtigt die Errichtung von Stützbauwerken.
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Die Stadt Nittenau und die Gemeinde Reichenbach (VG Walderbach) beabsichtigen den Bau eines gemeinde- und landkreisübergreifenden Geh- und Radweges vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach auf einer Länge von ca. 4,094 Kilometern.
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Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 und 6 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 4 und 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
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Darüber hinaus werden Beratungsleistungen in Form der planungsbegleitenden Vermessung (Ingenieurvermessung) nach Anlage 1.4 HOAI 2021 vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder soll durch bauausführende Firmen erbracht werden.
Geh- und Radweg vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach Bau-km 0+629,545 bis 0+825 und 0+870 bis 1+006 93149 Nittenau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Nittenau beabsichtigt die Errichtung von Stützbauwerken.
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Die Stadt Nittenau und die Gemeinde Reichenbach (VG Walderbach) beabsichtigen den Bau eines gemeinde- und landkreisübergreifenden Geh- und Radweges vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach auf einer Länge von ca. 4,094 Kilometern.
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Die vorgesehene Radwegtrasse verläuft in einem wechselnd breiten Korridor zwischen der Staatsstraße 2149 und dem Flusslauf des Regens, wobei u. a. eine Vielzahl von Belangen (Biotope, FFH-Gebiete, NSG, Überschwemmungsgebiete, Hanglagen) betroffen sind. Die Planungsunterlagen bzgl. des Radwegs liegen den Vergabeunterlagen bei.
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In Teilbereichen (ca. 0+629,545 bis ca. 0+825 und 0+870 bis 1+006) sind aufgrund vorhandener Steilhänge und der Nähe zum Fluss Regen Stützbauwerke erforderlich. Als Stützbauwerk kommen nach ersten Überlegungen Gabionenwände, Winkelstützwände aus Betonfertigteilelementen oder Ortbetonbauweise in Betracht. Die Stadt Nittenau ist für weitere Vorschläge offen. Beide Gemeinden planen die Streckenabschnitte auf ihrem Gemeindegebiet eigenständig (Nittenau von Bau-km 0+00 bis ca. Bau-km 2+770).
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Die Stadt Nittenau rechnet mit Baukosten i. H. v. ca. 1,4 Mio. EUR netto. Es sind Förderungen aus dem kommunalen Sonderbaulastprogramm vorgesehen.
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Mit den Planungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Stadt Nittenau erwartet den Abschluss der Leistungsphase 4 bis spät. Ende Februar 2024. Die baureifen Förderunterlagen sind bis spätestens August 2024 einzureichen. Die Bauphase wurde für das Quartal I / II 2025 vorgesehen. Die Stadt Nittenau wünscht eine Fertigstellung bis 2026.
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Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 und 6 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 4 und 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
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Darüber hinaus werden Beratungsleistungen in Form der planungsbegleitenden Vermessung (Ingenieurvermessung) nach Anlage 1.4 HOAI 2021 vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder soll durch bauausführende Firmen erbracht werden.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: IBW: Lph. 1 und 2, TWP: nur Lph. 2
Stufe 2: IBW: Lph. 3 und 4, TWP: Lph. 3 und 4
Stufe 3: IBW: Lph. 6 und 7, TWP: nur Lph. 6
Stufe 4: IBW: Lph. 8 und 9
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Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder ist durch bauausführende Firmen zu erbringen.
Planungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung
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Abschluss Lph. 2: bis spät. Ende Okt. 2023
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Abschluss Lph. 4: spätestens Ende Februar 2024, Einreichen der baureifen Förderunterlagen spätestens im August 2024
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Abschluss Lph. 6: Quartal III / IV 2024
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Abschluss Lph. 7: Quartal I / II 2025
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Bauphase: Quartal I / II 2025
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Fertigstellung: 2026
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Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern die Vorplanung des Radweges zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Nittenau - Errichtung Stützbauwerke - Ingenieurleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6G9W
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.