Service für die Kälteanlagen TUM Campus Freising Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-15-GM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service für die Kälteanlagen TUM Campus Freising
Die TUM betreibt am Campus Freising ca. 60 Gebäude, diese sind unterschiedlich alt und haben verschiedene Nutzungen. Im Großteil der Gebäude sind Groß- und Kleinkälteanlagen unterschiedlicher Bauart und unterschiedlichen Alters vorhanden.
Los 1 - Kälteanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Los 1 sind alle laufenden Services für bestehende Kälteanlagen enthalten.Der AN ist für komplette rechtskonforme Inspektion, Wartung und Prüfung und die Gesamtfunktion der kompletten Kälteanlagen verantwortlich, ebenso für die Reinigung und Desinfektion einzelner Komponenten.
Los 2 Decken- und Wandkühler
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Los 2 sind alle laufenden Services für bestehende Decken- und Wandkühler enthalten. Hier sind Deckenkühler enthalten, die an bestehende Kaltwassernetze angeschlossen sind. Für diese Kühler sind Inspektion, Wartung und die Hygieneinspektionen und Reinigungen anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Kälteanlagen
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Decken- und Wandkühler
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.