Kommunaler Wohnungsbau „Wohnen mitten im Ort“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Betzigau
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.betzigau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunaler Wohnungsbau „Wohnen mitten im Ort“
Die Gemeinde Betzigau nahe der kreisfreien Stadt Kempten ist ein beliebter Wohnort mit dörflichem Charakter.
Wie vielen Kommunen mangelt es auch Betzigau an bezahlbarem Wohnraum.
Mit Erwerb des Wettbewerbsgrundstückes und durch den bereits erfolgten Abbruch der darauf befindlichen Hofstelle ergibt sich die Möglichkeit, qualitätsvollen kommunalen Geschosswohnungsbau mitten im Ort zu errichten, der beispielgebend für weitere Vorhaben werden soll. Gesucht wird ein Entwurf, der die zur Verfügung stehende Fläche optimal und ortsbildverträglich für Wohnungen nach KommWFP nutzt, Wohn- und Aufenthaltsqualität aufweist und einen entscheidenden Beitrag zur höheren Akzeptanz des Geschosswohnungsbaus auf dem Land leistet.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Gebäude für den Neubau einer Wohnanlage mit Stellplatzanlage und der zugehörigen Freianlagen. Erwartet wird eine BGF von ca. 1.500 m² exkl. Stellplätze. Soweit nichts anderes bestimmt ist,
Die Gemeinde Betzigau nahe der kreisfreien Stadt Kempten ist ein beliebter Wohnort mit dörflichem Charakter.
Wie vielen Kommunen mangelt es auch Betzigau an bezahlbarem Wohnraum.
Mit Erwerb des Wettbewerbsgrundstückes und durch den bereits erfolgten Abbruch der darauf befindlichen Hofstelle ergibt sich die Möglichkeit, qualitätsvollen kommunalen Geschosswohnungsbau mitten im Ort zu errichten, der beispielgebend für weitere Vorhaben werden soll. Gesucht wird ein Entwurf, der die zur Verfügung stehende Fläche optimal und ortsbildverträglich für Wohnungen nach KommWFP nutzt, Wohn- und Aufenthaltsqualität aufweist und einen entscheidenden Beitrag zur höheren Akzeptanz des Geschosswohnungsbaus auf dem Land leistet.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Gebäude für den Neubau einer Wohnanlage mit Stellplatzanlage und der zugehörigen Freianlagen.
Erwartet wird eine BGF von ca. 1.500 m² exkl. Stellplätze.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).