Stellenbewertungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-BEK-2023-0001
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stellenbewertungssystem
Beschaffung eines Stellenbewertungssystems als SaaS Lösung und der damit im Zusammenhang stehenden Betriebs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Beschaffung eines Stellenbewertungssystems als SaaS Lösung und der damit im Zusammenhang stehenden Betriebs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen für einen Vertragszeitraum von 36 Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 36 Monate.
- Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate
- Unterstützungsleistungen für zusätzlichen Support gem. Schulungskonzept
- Unterstützungsleistungen für Customizing und individuelle Entwicklungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Landeshauptstadt München beabsichtigt die Firma PICTURE GmbH mit der Bereitstellung eines Stellenbewertungssystems als SaaS Lösung nebst den damit verbundenen Betriebs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen.
Bei der Landeshauptstadt München stehen grundsätzlich allen Berufsgruppen (Beamt*innen und Tarifbeschäftigten) nach den einschlägigen laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Bestimmungen alle Einsatzmöglichkeiten offen. In der Bewertungspraxis bedeutet das, dass in einer Vielzahl von Fällen (bspw. im kompletten Verwaltungsdienst) die Aufgaben einer Stelle (in Form einer Stellenbeschreibung) sowohl nach den tarifrechtlichen Vorschriften als auch nach dem KGSt Gutachten Stellenplan - Stellenbewertung 2009, eine strategische Festlegung der Landeshauptstadt München, bewertet werden müssen.
Die KGSt hat ausschließlich die Fa. PICTURE GmbH für die IT-technische Umsetzung des KGSt Gutachtens Stellenplan - Stellenbewertung 2009 lizenziert. Über andere Anbieter ist es nicht möglich eine IT-Lösung für die analytische Dienstpostenbewertung nach dem KGSt Gutachten Stellenplan -Stellenbewertung 2009 zu beziehen.
Das Produkt Kasaia der Firma PICTURE GmbH bietet in einer Lösung die gesamte Bandbreite an Bewertungsmöglichkeiten bzw. -bestimmungen an. Sowohl die beamtenseitige als auch die tarifseitige Bewertung werden in dieser Anwendung ermöglicht.
Der Parallelbetrieb unterschiedlicher IT-Anwendungen ist nicht wirtschaftlich. Eine isolierte Nutzung bzw. eingeschränkte Anwendung nur des KGSt-seitigen Bewertungsmoduls der Software Kasaia der Fa. PICTURE GmbH ist nicht möglich. In der Konsequenz bedeutet das: Sollte für die tarifseitige Bewertung eine andere Anwendung beschafft werden, würde einerseits das entsprechende Modul in Kasaia ungenutzt bleiben, die Kosten dennoch anfallen und für die weitere Anwendung würden zusätzliche Kosten entstehen. Damit wird ein Parallelbetrieb aufgrund des betragsmäßigen Verhältnisses unwirtschaftlich.
Für die Beschaffung der Leistungen von der PICTURE GmbH sprechen damit nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe.
Die Stellenbewertungssoftware Kasaia wird ausschließlich und exklusiv durch die Fa. PICTURE GmbH als SaaS-Produkt vertrieben. Da die Fa. PICTURE GmbH sowohl der Hersteller bzw. Entwickler der Cloud-Lösung als auch die einzige Bezugsquelle darstellt, können alle Teil-Lösungen nur von diesem Anbieter erbracht werden. Kundenindividuelle Einstellungen sind nur durch die PICTURE GmbH möglich.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen im Sinne § 14 Abs. 6 VgV für das Stellenbewertungssystem Kasaia und für die ergänzenden Leistungen bestehen aus Sicht der Landeshauptstadt München nicht. Ebenfalls ist die vorliegende Wettbewerbsbeschränkung nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor. Es wird daher beabsichtigt die Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Firma PICTURE GmbH zu vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2110000519
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht.
Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Wie den Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal zu entnehmen ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmales ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).