Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH mit KiTa Gewerk: Wertstoffhof (Einrichtung und Betrieb) Referenznummer der Bekanntmachung: P605.03.000.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Straße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8994550067
Fax: +49 8994550016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH mit KiTa Gewerk: Wertstoffhof (Einrichtung und Betrieb)
Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Haus 1 (Baujahr 1906, GF 1.970 m²) und Haus 2 (Baujahr 1909, GF 2.075 m²), welche bis vor Kurzem durchgehend als Bettenhäuser genutzt wurden, werden in 132 Wohnungen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH einschließlich einer KiTa umgebaut. Die Gebäude haben jeweils UG, EG, 3 OGs und DG. Zudem existieren 2 Verbindungsgänge mit UG, EG, 1 OG).
Gegenstand des Auftrags ist das Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes (Recyclinghofes) zur Sammlung der verschiedenen Abfälle / Fraktionen auf der Baustelle während der Dauer der Bauzeit.
Am Klinikstandort Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München
Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes auf der Baustelle
(verfügbare Fläche ca. 230 m²), Regelbetrieb Montag bis Freitag, für Wert- und Reststoffentsorgung durch alle auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer, hierzu zählt u.a.:
- Umzäunung mit Schließung
- Öffnung/Schließung bei Beginn/Ende der Öffnungszeiten
- Stellen des Fachpersonals zum Betrieb
- laufende Einweisung der Baugewerke bzgl. Sortierung und -containerzuordnung, Abfallannahme sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung,
- Koordination Abfuhr/Anlieferung notwendiger Container,
- Verwaltung Lieferscheine/Entsorgungsnachweise/ Begleitpapiere, Führung Abfalltagebuch/Abfallbilanzen
- Reinhaltung des Wertstoffhofes inkl. Winterdienst;
- Kontrollgang gesamte Baustelle inkl. Außenbereiche 2-mal täglich
- Stellung von Abfallbehältern für Brotzeitabfälle und Getränkeleergut im direkten Umfeld des Recyclinghofes sowie deren täglicher Leerung
- Dokumentation
Folgende Materialfraktionen sind geplant:
- Baustellenmischabfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle)
- Bauschutt recyclingfähig (Fliesen, Keramik, Ziegelsteine, Beton)
- Bauschutt nicht recyclingfähig (Baustoffe auf Gipsbasis, Ytong)
- Papier und Pappe
- gemischte Metalle
- Bau- und Abbruchholz
- Verbundverpackungen
- Kunststoffe, gemischte Folien
- Polystyrol
- Glaswolle, Mineralwolle, Polyurethan
- Hausmüll, gemischte Siedlungsabfälle
- Glas, Flach-Industrieglas
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (im Anwendungsbereich des § 13b UStG der Netto-Summe).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Dieser Auftragsvergabe ging ein offenes Verfahren voraus, welches am 10.03.2023 unter der Bekanntmachungs-Nr. 2023/S 050-148477 im EU-Amtsblatt TED veröffentlicht wurde. Dieses Verfahren musste jedoch unter Verweis auf § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprochen hat. Abgegeben wurden insgesamt zwei Angebote. Einer der Bieter konnte jedoch die Eignung nicht in hinreichendem Maß nachweisen, der andere war geeignet, sein Angebot musste jedoch aus einem anderen Grund ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Bekanntmachung hierzu wurde am 12.05.2023 veröffentlicht, Bekanntmachungs-Nr. 2023/S 092-283115 im EU-Amtsblatt TED.
Das hier vorliegende, an das offene Verfahren anschließende Verhandlungsverfahren wurde am 17.05.2023 gestartet. Dies erfolgt unter Bezug auf § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV, wonach ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden kann, "wenn in einem offenen (...) Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote (...) abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann (...)."
Die Vergabeunterlagen wurden inhaltlich nicht verändert.
Zur Angebotsabgabe wurde der geeignete Bieter aus dem vorangegangenen Verfahren aufgefordert.
Weitere potenzielle Bieter waren nicht bekannt; eine Firma hatte sich zwar auf die Bekanntmachung vom 08.05.2023 hin gemeldet und Interesse bekundet, bei telefonischer Nachfrage stellte sich jedoch heraus, dass diese selbst nicht anbieten würde sondern ggf. in Zusammenarbeit mit dem verbleibenden Bieter. Auch weitere telefonische Abfragen mit der Anfrage um Teilnahme erbrachten kein anderes Ergebnis.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
siehe II.1.1)
Postanschrift: Franz-Lehner-Straße 9
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762847
Fax: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer