Wäschereileistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-16_Wäscherei_GZ_08/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus. Die Wäschereileistungen umfassen die wöchentliche Reinigung und Desinfektion von Wäsche (Schlafsack, Kissenbezüge, Spannbettlaken, Duschtücher, Handtücher, Kopfkissen und Einziehdecken) der Bewohner der Einrichtung einschließlich Abholung, Reinigung der Wäsche in der Wäscherei des Auftragnehmers außerhalb der Einrichtung und die Wiederanlieferung der Wäsche in der Einrichtung. Dem Auftragnehmer steht somit eine Woche zur Erbringung der Wäschereileistung zur Verfügung. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden wöchentliche Wäschereileistungen für bis zu 206 Wäschereistücke an 52 Wochen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine Überbelegung von bis zu 10 % (d.h. 226 Wäschestücke pro Woche) ist im Einzelfall möglich. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.