SMT - Tutzing - Abbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 1040-2 Abbruch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Abbruch
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abbruch – UK-Abhangdecken ca. 2.250 m2Abbruch – Bodenaufbauten mit Belägen ca. 1.950 m2Abbruch – Innenwände, MW+Trockenb. ca. 1.250 m2Abbruch – vorgehängte Betonfassadenplatten ca. 600 m2Abbruch – Fensterflächen ca. 570 m2Abbruch – Türelemente ca. 40 Stck.Abbruch – Heizkörper ca. 71 Stck.Abbruch – Waschbecken ca. 16 Stck. Abbruch – Gebäudeanbau komplett bestehend aus:Stahlbeton, Innenwände, Türen,Fenster, Böden, Decken-UK ca. 1.920 m3 Abbruch – Außenbereich bestehend aus:10 Stck. Wurzelstöcke, 7 Stck. Pflanzinseln Abbruch – Pflasterflächen im Außenbereich ca. 1250 m2inkl. Abtreppungen, Leistensteine, etc. Abbruch – Außenüberdachungen ca. 105 m2Abbruch – Betontreppenanlagen außen ca. 60 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.