LV 15 Fenstersanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0097
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 15 Fenstersanierung
Vergabestelle: Staatliches Bauamt Landshut
Baumaßnahme: Stadtresidenz Landshut
Fenstersanierung
84028 Landshut, Altstadt 79
Stadtresidenz Landshut (Bauzeit 1537 -1543)
Bauabschnitt 4.2: Denkmalpflegerische Bearbeitung von 74 teils historischen teils neuen Fenster der Hofstallung der Residenz in Landshut.
Restaurierung unterschiedlicher ein- bis vierflügeliger Fenster unterschiedlicher Bauart (Kreuzstock-, Pfostenfenster, Steckfenster, Rundfenster, Kastenfenster) und Leinölanstriche an neuen Kastenfenstern. Die Berücksichtigung der TRGS 505 ist bei der Bearbeitung der historischen Fenster allgemein zu berücksichtigen, die TRGS 519 ist an 5 Fenstereinheiten anzuwenden.
Maßnahmen:
Reinigung, Holzergänzungen, Metallbearbeitung, Instandsetzung, Gangbarmachung, Neuverglasung / Kittarbeiten, Anstrich, Neuanstrich, Dokumentation
Anforderungsprofil:
Konservatorischer und restauratorischer Umgang mit den historischen Fenstern,
Nachweis der Eignung für restauratorische / konservatorische Arbeiten innerhalb der letzten 5 Jahre (auch für Mitarbeiter und Nachunternehmer),
Nachweis für fachkundigen Umgang mit Asbest und bleiweißhaltigen Anstrichen,
Fachkundiger Umgang mit Beschlägen, Metallen und Verblechung,
Abstimmendes Arbeiten mit anderen Gewerken vor Ort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fenstersanierung
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]