Sadt Bayreuth: Beschaffung eines RW und eines TSF-L Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0031
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sadt Bayreuth: Beschaffung eines RW und eines TSF-L
Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines (1) Rüstwagens (RW) für ihre Freiwillige Feuerwehr Bayreuth und eines (1) Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) für ihre Freiwillige Feuerwehr Laineck.
Die Fahrzeuge werden in sieben (7) Fachlosen beschafft:
Los 1: 1 Stk. RW (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 2: 1 Stk. TSF-L (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 3: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 4: Atemschutztechnik
Los 5: Rollcontainer
Los 6: Hydraulischer Rettungssatz, Hebekissensystem und Zubehör
Los 7: Abstützsystem
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_Bayreuth_Los-##".
1 Stk. RW (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung eines (1) RW (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) i.S.e. geschuldeten Erfolgs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
1 Stk. TSF-L (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung eines (1) TSF-L (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) i.S.e. geschuldeten Erfolgs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Beschaffung von (allgemeiner) feuerwehrtechnischer Ausrüstung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Atemschutztechnik
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung von Atemschutztechnik für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Rollcontainer
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung von Rollcontainern für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Hydraulischer Rettungssatz, Hebekissensystem und Zubehör
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes, eines Hebekissensystems sowie von Zubehör für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abstützsystem
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffungs eines Abstützsystems für ein Feuerwehr-Einsatzfahrzeug (RW).
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 - 7:
A.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")"
Für Los 1 - 7:
A.2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens
Los 1: 800.000 €
Los 2: 400.000 €
Los 3: 100.000 €
Los 4: 60.000 €
Los 5: 80.000 €
Los 6: 60.000 €
Los 7: 60.000 €
betrug
(Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Für Los 1 - 7:
Jahresumsatz jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens
Los 1: 800.000 €
Los 2: 400.000 €
Los 3: 100.000 €
Los 4: 60.000 €
Los 5: 80.000 €
Los 6: 60.000 €
Los 7: 60.000 €
netto.
Für Los 1 - 7:
A. 3 Referenzprojekte;
Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Für Los 1 - 7:
Mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
######
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.