Erwerb und Pflege einer Software zur juristischen Aktenstrukturierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000337
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8955970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz-bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Pflege einer Software zur juristischen Aktenstrukturierung
Der Auftraggeber benötigt eine Software inkl. Pflege, mit deren Hilfe sich Inhalte (Akteninhalte, juristische Texte) analysieren, ordnen, strukturieren und somit übersichtlich und fallbezogen erfassen lassen. Es müssen Aktenbestandteile und sonstige Elemente (eAkten-Inhalt und/oder eigene erstellte Texte) einfach miteinander verknüpft werden können, um eine strukturierte Ansicht zu ermöglichen. Es dient Entscheidern und Gruppen von Entscheidern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Hilfsmittel bei der juristischen Fallbearbeitung.
Der Auftraggeber benötigt eine Software inkl. Pflege, mit deren Hilfe sich Inhalte (Akteninhalte, juristische Texte) analysieren, ordnen, strukturieren und somit übersichtlich und fallbezogen erfassen lassen. Es müssen Aktenbestandteile und sonstige Elemente (eAkten-Inhalt und/oder eigene erstellte Texte) einfach miteinander verknüpft werden können, um eine strukturierte Ansicht zu ermöglichen. Es dient Entscheidern und Gruppen von Entscheidern bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Hilfsmittel bei der juristischen Fallbearbeitung.
Alle Teilnahmeanträge werden anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas geprüft und bewertet. Die Bewertung der Eignungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl eines Eignungskriteriums ergibt sich aus der Multiplikation der maximal erreichbaren Bewertungspunktzahl (5) mit den Gewichtungspunkten des jeweiligen Kriteriums. Die Gewichtungen der Kriterien sind in den Eignungskriterien offen gelegt. In der Addition der einzelnen Eignungspunkte ergibt sich eine Gesamtpunktzahl jedes Bewerbers, anhand derer sich letztendlich eine Rangfolge ergibt. Die Höchstpunktzahl beträgt 5000 Punkte.
Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.5] die
höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.6] die
höhere Punktzahl erreicht hat.
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K5.4] die
höhere Punktzahl erreicht hat.
iv. Es entscheidet das Los.
Es können optionale Stunden für Beratung- und Unterstützungseinsätze (maximal 2500 Stunden) sowie optionale Stunden für Schulungen (maximal 800 Stunden) abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anzufordern.
K2.2: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
K2.3: [I] Name des Unternehmens
K2.4: [I] Angaben zur Postanschrift
K2.5: [I] Angaben zur Rechtsform
K2.6: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
3. Eigenerklärungen:
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
5. Projektbezogene Eignungskriterien:
5.1: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz in den Bereichen Softwareentwicklung und -pflege hinsichtlich eines Werkzeuges zur Strukturierung von Akten bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
5.2: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
5.3: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
5.3: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
5.4: [B] 200 Punkte | Die vergleichbare und anzubietende Software wird bereits eingesetzt in a) der freien Wirtschaft [1 Punkt], b) in Rechtsanwaltskanzeilen [3 Punkte] oder / auch c) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften von Bundesländern [5 Punkte].
5.5: [B] 500 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren Kundenreferenzen: Beschreiben Sie hierbei das dortige Einsatzumfeld. Bei der Bewertung der Kundenreferenzen werden insbesondere folgende Faktoren Berücksichtigung finden: a) Vergleichbarkeit des Einsatzgebietes (fachlich) und b) Vergleichbarkeit des Einsatzgebietes (technisch). Erwartet werden aktuelle Referenzen, die ein möglichst vergleichbares Mengengerüst aufweisen. Benützen Sie hierfür das Formblatt "Vorlage Kundenreferenz Aktenstrukturierungswerkzeug.docx".
5.6: [B] 300 Punkze | Beschreiben Sie, wie in Ihrem Unternehmen Releases geplant werden. Nehmen Sie hierbei, soweit möglich, Bezug auf den Standard ISO/IEC 12207. (max. 6 Seiten DIN A4)
Abschnitt IV: Verfahren
Der Bezugsvertrag zur Überlassung von Lizenzen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Er kann nicht verlängert werden.
Nach den ersten 4 Vertragsjahren, in denen der Bezugspreis gleichbleiben soll, wird dieses Vertragselement erneut dem Wettbewerb ausgesetzt
Der Pflegevertrag wird unbegrenzt ausgeschrieben.
Es wird ausschließlich der Hersteller, der Inhaber aller dazu notwendigen Rechte ist, dazu in der Lage sein, die Software zu pflegen und ggf. neue Funktionen zu implementieren. Im Vertrag wurde die lange Laufzeit hinsichtlich der Pflegevergütung mit der Aufnahme einer Preisgleitklausel berücksichtigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.