Grundschule Hepberg - Küchentechnische Einrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 211.00.9408-407
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hepberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Hepberg - Küchentechnische Einrichtung
Küchentechnische Ausrüstung und mobile Ausstattung für eine Schul-Aufwärm- und Ausgabeküche:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Küchentechnische Ausrüstung und mobile Ausstattung für eine Schul-Aufwärm- und Ausgabeküche: 1 St. Handwaschbeckenanlage1 St. Haubengeschirrspülmaschine ca. 60 Körbe/h mit Zu- und Auslauftisch1 St. Arbeitstischanlage mit Handwaschbecken, Becken und Herd1 St. Arbeitstischanlage ca. 30 St. GN-Küchenausstattungsgegenstände2 St. Mobile Warmausgaben2 St. Servierwagen2 St. Mobile beheizte Tellerspender3 St. Schwerlastregale3 St. Geschirr-/Lagerhochschränke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Putzbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85640
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.