Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-16_Verpflegung_GZ_08/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance Günzburg
Verpflegungsleistungen (Rahmenvereinbarung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus. Die Verpflegungsleistungen umfassen die Produktion und Lieferung von Speisen entsprechend der bestellten Liefermengen für Frühstück, Mittagessen, Abendessen, die Bereitstellung von Getränken, auf die Produktion und Lieferung von Baby- und Kleinkindernahrung, Suppenmahlzeiten und Verpflegungsbeuteln (Lunchpakete). Der Auftrag umfasst auch die Bereitstellung des erforderlichen Geschirrs sowie von Ramadanverpflegung auf Bestellung einschließlich von Mehrwegtrinkbechern (ausgenommen Glas und Porzellan), Servierbesteck, Servietten, Zucker, Pfeffer und Salz. Das Besteck für die Bewohner wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Die geplanten Essenszeiten sind- Frühstück von 8:00 – 10:00 Uhr;- Mittagessen von 12:00 – 14:00 Uhr;- Abendessen von 17:00 – 19:00 Uhr;- zusätzlich während des Ramadans nach Einbruch der Dunkelheit für 1,5 Stunden. Die Anlieferung des vorbereiteten Essens durch den Auftragnehmer erfolgt bis spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Essensausgabezeit am betreffenden Tag in der Einrichtung. Das Abendessen kann gleichzeitig mit dem Mittagessen angeliefert und unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zwischengelagert werden. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden bis zu 206 Verpflegungsportionen pro Verköstigungstag an 365 bzw. 366 Tagen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Weiterhin werden in der Regel bis zu 10 Verpflegungsbeutel (Lunchpaket) je Tag, und bis zu 103 Suppenverpflegungen je Tag bestellt. Die Unterkunft ist als Männerunterkunft geplant. Bei Belegung mit Frauen und Familien können zusätzlich bis zu 20 Baby-Kleinkindernahrungen pro Verköstigungstag bestellt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine Überbelegung von bis zu 10 % (d.h. zB 226 Verpflegungsportionen) ist im Einzelfall möglich. Neben einer Anlieferung von warmen Gerichten ist es auch möglich die Speisen gekühlt bzw. gefroren anzuliefern und vor Ort frisch zuzubereiten bzw. mithilfe von Konvektomaten zu regenerieren. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.