FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/048 - Bodenbelagsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/048 - Bodenbelagsarbeiten
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024
2023/11.2/048 - Bodenbelagsarbeiten
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Kerschensteiner Str. 2, 82362 Weilheim
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Wesentliche Massen:
- Bodenbelag Linoleum, inkl. Untergrundvorbehandlung, ca. 1.200m²
- Textiler Bodenbelag, inkl. Untergrundvorbehandlung, ca. 95m²
- Sockelleisten, Holz und Aluminium, ca. 1.100m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/048 - Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 82398 Polling
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fussboden-günther.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 82362 Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.weilheim-schongau.de