Softwareconsulting Assay-Master Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2023-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareconsulting Assay-Master
Die AssayMaster Anwendung ist eine Spezialentwicklung für das Institut für Diabetesforschung (IDF), Helmholtz Zentrum München zur Unterstützung und Automatisierung von Laborabläufen. Das Institut für Diabetesforschung ist ein wissenschaftliches Forschungsinstitut mit Fokus auf die Diabetes Typ 1 Forschung. AssayMaster ist eine Web-basierte Plattform bereitzustellen, um Excel basierte Abläufe im Labor abzulösen und zu automatisieren. Die Automatisierung erfolgt insbesondere durch die Anbindung von Laborequipment durch eine Schnittstelle (automatischer Datenimport).
Aus verschiedenen Quellen werden Blut- oder Serumproben an das Labor übermittelt mit dem Ziel diese auf einen oder mehrere Antikörper zu testen. Für den Test werden mehrere Proben in einem sogenannten Assay zusammengefasst. Ein Assay basiert dabei immer auf einem fest definierten Schema. Im Kontext jedes Assays werden auch sogenannte Standards und Control Werte gemessen. Nach der Durchführung eines Assays liegen die Ergebnisse in Form von getrennten Datensätzen vor. Ein Datensatz enthält die Informationen der verwendeten Probe und ein zweiter Datensatz enthält die tatsächlichen Messergebnisse. Diese Datensätze müssen in die Anwendung importiert, dort ausgewertet und gespeichert werden.
Das Projekt AssayMaster wird vom Team "Digitale Vernetzung der Typ 1 Diabetesforschung" des IDF geleitet:
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
380 Personentage
Vertragsbeginn: 01.11.2023, Laufzeit: 36 Monate
Das geschätzte Tageskontingent wird entweder vor Ort ODER
remote abgerufen!
Eine verbindliche Mindestbestellmenge wird nicht festgelegt.
Die Mengenangaben sind nur als unverbindlich geschätzte Menge zu betrachten. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 05.10.2023 und 06.10.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Die Einladung zur Verhandlung ist für den 15.09.2023 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen (Bezeichnung, Deckungssumme pro Versicherungsjahr sind zu benennen).
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens /(2) Geschäftsführer /(3) Geschäftssitz /(4) alle Niederlassungen /(5) Gesellschaftsform /(6) Gründungsdatum /(7) Geschäftsfokus. Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofil Softwareconsultant: Die Angaben zum Softwareconsultant müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) jeweils folgende Angaben umfassen: (1) Name /(2) Ausbildung: dedizierter Projektmanager mit naturwissenschaftlicher Ausbildung/ (3) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung: (3.1) Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung im Umfeld der klinischen Forschung; (3.2) Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Administration von Datenbanksystemen; (3.3) Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von web-basierten Applikationen/ (4) Nachgewiesene Kenntnisse in der digitalisierten und automatisierten Datenauswertung von biologischen Assays (Radiobinding Assays, LIPS Assays, ELISA Assays) im Kontext der Inselautoantikörper und SARS-CoV-2 Antikörper Diagnostik. /
(5) Deutsch und Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift. Das Mitarbeiterprofil ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Projektreferenzen Softwareconsultant: Die Erfahrung muss anhand von mindestens 2 Projektreferenzen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten drei (3) Jahre nachgewiesen werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) /(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) /(3) Art der Leistung /(4) Volumen (PT oder Euro) /(5) Zeitraum.
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblätter: AVV, Eignung, Scientology, Artikel 5k, Geheimhaltungsvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter der Internetseite www.tender24.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die aufgrund von Geschäftsinternas besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV ERST nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Geheimhaltungserklärung zugänglich gemacht.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungserklärung ist nach Registrierung über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu senden.
Diese Geheimhaltungserklärung ist SPÄTESTENS mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden nach Vorlage der Geheimhaltungserklärung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Wird die Geheimhaltungserklärung erst mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen übersandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.