Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 051-149770
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkünfte in 82362 Weilheim mit maximal 300
Bewohnern.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1)
in beiden gesamten Gebäudekomplexen.
Weilheim
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkünfte in 82362 Weilheim mit maximal 300
Bewohnern. Folgende
Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) in beiden
gesamten Gebäudekomplexen.
Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und endet ohne,
dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertrag das in der
Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der
Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des Auflösungsvertrages genannten Frist.
Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung
berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang
mit ausländischen Mitbürger/innen wie z. B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung.
Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des
Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu
erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine
hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die
Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i. S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei
den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Zuständige
Ansprechpartner/innen des Auftraggebers sind der Sachgebietsleiter des Sachgebietes 34 -Asylleistung und Integration- und der
Sachbereichsleiter 34.2 -Unterbringung und Bezirksbetreuung- sowie jeweils dessen Stellvertreter.
Zur optimierten Angebotserstellung haben alle Bietern einen Vor-Ort-Termin in der betreffenden dezentralen Unterkunft wahrzunehmen. Diese
Termine dürfen nur in Begleitung des Auftraggebers stattfinden.
Termine können für den Zeitraum vom 20.03.2023 bis 24.03.2023 und vom 17.04.2023 bis 20.04.2023 beim Auftraggeber beantragt werden. Die Beantragung eines
Vor-Ort-Termins kann ausschließlich per Email beantragt werden. Terminanfragen richten Sie bitte per Email an Herrn Hartl
([gelöscht]) oder Herrn Dürr ([gelöscht]). Bitte geben Sie möglichst mehrere Termine an, um Terminkollisionen zu
vermeiden. An diesem Besichtigungstermin können maximal drei Personen seitens des Bieters teilnehmen.
Der Termin ist zwingend wahrzunehmen. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Bieters am Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pallas-secure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/