Nusselstr., Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 62 / 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nusselstr., Aufzugsanlagen
Neubau einer Wohnanlage mit 54 Wohneinheiten
1 KiTa, 1 Kinder- und Familientreff, 1 Nachbarschaftstreff, 38
Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Nusselstr. München
Neubau dreier Wohngebäude mit insgesamt 6 Aufzugsanlagen. Diese befinden sich jeweils im Treppenhaus und dienen in den Gebäuden 1 und 3 die Etagen -1 bis 4 an. In Gebäude 2 werden die Etagen -1 bis 3 angedient. Es handelt sich um maschinenraumlose Seilaufzüge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nusselstr., Aufzugsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schmitt-aufzuege.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6G62
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).