Versicherungsmathematische Berechnungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsmathematische Berechnungsleistungen
Der Bayerische Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München beabsichtigt, für einen Zeitraum von 6 Jahren eine Rahmenvereinbarung für finanzmathematische Berechnungen zu vergeben.
Der Auftragnehmer erstellt finanzmathematische Berechnungen zu den Rückstellungen für Altersversorgung, Beihilfe und Jubiläen sowie für Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne des Bayerischen Rundfunks. Für die mittelfristige Finanzplanung des BR, die auch zur Bedarfsanmeldung bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten dient, wird der Rückstellungsbedarf für die Beitragsperiode berechnet.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Der Bayerische Rundfunk (BR) ist eine deutsche Landesrundfunkanstalt mit Sitz in München. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ARD und hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zu den Aufgaben des BR gehört eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinung zu den unterschiedlichsten Themen bilden können. Die Sender stellen eine Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung bereit und bleiben dabei politisch und wirtschaftlich unabhängig.
Die Arbeitsverträge des BR mit seinen Mitarbeitenden beinhalten auch Zusagen von betrieblicher Altersversorgung, Jubiläumsleistungen und Beihilfeleistungen.
Dafür sind entsprechend den HGB-Vorschriften Rückstellungen zu bilden, die versicherungsmathematisch bestimmt werden. Der BR bilanziert entsprechend der Festlegung in seiner Wirtschaftsordnung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften, soweit nicht durch die besondere Eigenart der öffentlich-rechtlichen Anstalt Abweichungen geboten sind.
Neben der Verwendung in Jahresabschluss und Wirtschaftsrechnung werden versicherungsmathematische Berechnungen zur Höhe der Altersversorgungs-, Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen auch für die Erstellung des Wirtschaftsplans und die mittelfristige Finanzplanung des Bayerischen Rundfunks benötigt.
Für das aktuell laufende tarifliche Altersteilzeit-Block- Modell im Produktionsbetrieb des BR sind ebenfalls Berechnungen zu den notwendigen Rückstellungen für die Passivphase für Jahresabschluss, Wirtschaftsrechnung, Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplanung nötig.
Finanzmathematische Berechnungen sind weiterhin für die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens bei Scheidungen von Anwärter/innen auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Betriebsrentner/innen notwendig, um den Wert der auszugleichenden Versorgung zu bestimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die ausgeschriebenen Anforderungen können nur vom Institut Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH erfüllt werden.
Die Rückstellungsberechnungen für die tarifliche Altersversorgung nach TVA/VO, eine Gesamtversorgungsregelung, erfordern genaue Kenntnisse der umfangreichen und im Details komplexen tariflichen Regelungen. Darüber hinaus existieren im BR Sonderkonstellationen, bei denen Leistungen anderer Versorgungsträger anzurechnen sind (Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Deutschen Kulturorchester, Versorgungswerk der Presse), auch hier sind genaue Kenntnisse der Regelungen und der historischen Entwicklung der Tarifwerke notwendig. Durch die langjährige Zusammenarbeit verfügt Neuburger & Partner über detaillierte Kenntnisse der Tarifverträge und kennt auch die Entwicklung und die Verhandlungen, die zum aktuellen Stand geführt haben.
Die Aufbereitung und Aufteilung der Rückstellungen auf Tarifwerke und Personengruppen nach den Vorgaben und zugehörigen Schlüsselungen des BR erfordert Kenntnisse des BR-SAP-Systems, aus dem die Daten stammen und genaue Kenntnisse der Darstellung in Wirtschafsrechnung und Wirtschaftsplan.
BR-intern wurden Kapazitäten abgebaut, so dass das nötige Fachwissen für die Beurteilung von Entwicklungen und Abweichungen von älteren Werten nicht mehr in ausreichendem Umfang vorhanden ist. Die notwendige Analyse und Beratung zur Erstellung von Erläuterungen oder Beantwortung von Rückfragen aus dem Finanzbereich oder der KEF ist deshalb vom Auftragnehmer zu leisten, was regelmäßig die genaue Kenntnis der Genese der älteren Rückstellungswerte erfordert.
Die notwendige Kontinuität der Darstellung insbesondere bei der Beitragsanmeldung zur KEF macht ebenfalls die weitere Zusammenarbeit mit dem bisherigen Auftragnehmer Neuburger & Partner notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Institut Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.neuburger.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1HSSQZT0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.